ZDK-Merkblatt zu Lieferverzug
Trotz rückläufiger Lieferzeiten müssen einige Kunden noch auf ihre Neuwagen warten. Die Rechte der Käufer hat der ZDK nun in einem Merkblatt aufgelistet.
Lieferverzug gehört zum Alltag für Händler: Wenn Neufahrzeuge aufgrund von Lieferschwierigkeiten des Herstellers nicht rechtzeitig geliefert werden, bekommt meist der Händler die Kritik zu hören. Oft ist der Käufer nicht nur verärgert, sondern will seine Rechte geltend machen.
Welche Rechte damit verbunden sind, hat die ZDK-Rechtsabteilung nun in dem Merkblatt „Folgen von Lieferverzögerungen beim Neuwagenkauf“ zusammengestellt. Dabei gibt es zwei Schwerpunkte, die letztlich zusammenhängen:
- Rechte des Käufers nach den Neuwagen-Verkaufsbedingungen,
- Ansprüche des Händlers bei Gebrauchtwagen-Inzahlungnahmen.
Zunächst werden die Rechte des Käufers bei unverbindlichen Lieferterminen und –fristen erläutert, denn häufig werden in Kaufverträgen über Neufahrzeuge nur unverbindliche Liefertermine vereinbart. Dazu gehören Ersatz des Verzugsschadens, Rücktritt vom Kaufvertrag, Schadensersatz statt der Leistung sowie Kaufpreisminderung.
Haben die Kaufvertragsparteien einen verbindlichen Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist vereinbart, stellen sich die Rechte des Käufers nochmals anders dar: Diese werden in den Unterpunkten Ersatz des Verzugsschadens, Rücktritt und Schadensersatz sowie Kaufpreisminderungen erklärt.
Das Merkblatt ist auf den internen Seiten den ZDK im Internet abrufbar.
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