ZDK: Neue GVO-Regeln ohne Überraschung

Redakteur: Christoph Baeuchle

Der ZDK hat die neuen wettbewerbsrechtlichen Regelungen der EU-Kommission zum Teil begrüßt. An einigen Aspekten wie der Einschränkung des Mehrmarkenvertriebs übt der Verband jedoch harsche Kritik.

Das Deutsche Kfz-Gewerbe hat die neue Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) und die Verlängerungen der aktuellen Regelungen für den Neuwagenvertrieb um drei Jahre begrüßt. „Die heute von der EU-Kommission veröffentlichte Kfz-GVO sowie die Leitlinien bergen keine Überraschungen“, so ZDK-Geschäftsführerin Antje Woltermann.

Im Aftersales wurden die aktuellen Regelungen aus Sicht des Verbandes grundsätzlich beibehalten. „Die rechtliche Konstruktion ist sehr kompliziert geworden, eine grundsätzliche Änderung sehe ich allerdings nicht“, so Woltermann. Die ZDK-Geschäftsführerin geht davon aus, dass in der Praxis ab dem 1. Juni keine wesentlichen Veränderungen im Aftersales vollzogen werden.

Entsprechend teilt Woltermann auch die von der EU-Kommission geäußerten Hoffnungen nicht, dass durch die neuen Regelungen der Wettbewerb im Aftersales verstärkt wird. „Wenn es keine praktischen Änderungen gibt, sehe ich auf den Bereich insoweit auch keine Wettbewerbsänderungen zukommen“, stellt die GVO-Expertin klar.

Im Neuwagenbereich schätzt Woltermann die Anwendung der Schirm-GVO ab 2013 für die Kfz-Betriebe problematisch ein. Vor allem die Einschränkung des Mehrmarkenvertriebs stößt beim Verband auf Kritik. „Das ist für uns unbefriedigend“, so Woltermann. Die Aussagen der Kommission, dass die Kfz-GVO 1400/2002 nicht zu stärkerem Mehrmarkenhandel geführt hat, stimmen für Deutschland nicht.

Auswirkungen des Verbots für Mehrmarkenvertrieb

Die neuen Vorschriften könnten vor allem kleinere Marken treffen. „Bei einigen Marken ist jeder zweite Händler ein Mehrmarkenhändler“, stellt Woltermann klar. Dies treffe zum Beispiel auf Kia und Hyundai zu. Als Problem sieht Woltermann vor allem für die Händler, die erst jüngst investiert haben. „Hier könnten die Investitionen gefährdet sein.“

Die Ziele der EU, mit diesen Vorgaben zu geringeren Vertriebskosten beizutragen, ist für Woltermann nicht nachvollziehbar. „Die Investitionen sind ja bereits getätigt, warum sollten also ein Verbot des Mehrmarkenhandels zu geringeren Vertriebskosten führen?“, fragt Woltermann.

Zudem kritisiert Woltermann, dass die neuen Regelungen den Händlerschutz nicht entsprechend berücksichtigen. So entfielen die Bestimmungen zu Vertragsklauseln, die beispielsweise Mindestkündigungsfristen und Begründungszwang bei einer ordentlichen Kündigung vorsehen.

Resolution des EU-Parlaments hat kaum Einfluss

Im Neuwagenvertrieb bliebe letztlich abzuwarten, wie die Hersteller reagieren werden. Der Branchenverband vertraue darauf, dass die EU-Kommission den Neuwagenmarkt in den kommenden Jahren beobachten und gegebenenfalls reagieren werde.

Eine Resolution des EU-Parlaments, die aus Sicht des Kfz-Gewerbes wichtige Aspekte zur geplanten Neuregelung des Kfz-Vertriebs und -Service berücksichtigt hat, fand keinen wesentlichen Einzug in die neue Verordnung.

Dennoch äußert sich Woltermann optimistisch, dass das EU-Parlament weiter Einfluss nimmt: „Wir hoffen, dass die Kommission den Vorschlag des Parlaments aufnimmt und in den nächsten drei Jahren den Neuwagenmarkt nochmals genau ansieht.“

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