ZDK veröffentlicht Leitfaden zum Datenschutz
Die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes hat für Kfz-Betriebe weit reichende Konsequenzen. Wie Kfz-Betriebe am besten mit den Neuerungen umgehen, zeigt der ZDK in seinem Leitfaden für den Umgang mit Kundendaten auf.
Die Rechtsabteilung des ZDK hat einen Leitfaden zum Umgang mit Kundendaten erarbeitet. Der Leitfaden gebe einen ersten Überblick über das novellierte Bundesdatenschutzgesetz, so der ZDK. Dabei werde die Nutzung und Verarbeitung von Kundendaten zu Zwecken der Vertragsabwicklung und der Werbung im Kfz-Gewerbe besonders berücksichtigt.
Die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes ist Anfang September 2009 in Kraft getreten. Die Änderungen der Vorschriften haben eine Reihe von Neuerungen gebracht, auf die sich die Kfz-Betriebe möglichst umgehend einstellen sollten, so der ZDK. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund der verschärften Konsequenzen bei Gesetzesverstößen.
Die bisherige Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten zu Werbezwecken sowie die Weiterleitung der Daten an Dritte, wie zum Beispiel an den Hersteller und Importeur, sollte anhand der Gesetzesänderungen einer kritischen Prüfung unterzogen und bei Bedarf angepasst werden.
Der Leitfaden wird ergänzt durch das novellierte Bundesdatenschutzgesetz. Hinzukommen zahlreiche Muster für die tägliche Praxis, die Kfz-Betriebe direkt einsetzen können. Die Muster-Einwilligungserklärungen sind mit den Datenschutz-Aufsichtsbehörden der einzelnen Bundesländer abgestimmt.
Den Leitfaden samt Muster hält der ZDK auf seinen Webseiten unter der Rubrik „Recht & Steuern“ bereit. Mitglieder können die Informationen zum Datenschutz dort kostenlos herunterladen.
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