Betrugsmasche ZDK warnt Autohändler vor Mails zu Restposten

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Wenn Autohändler Mails mit Angeboten von anderen Händlern zu sofort verfügbaren Lagerfahrzeugen erhalten, sollten sie vorsichtig sein, warnt der ZDK. Mit einer perfiden Masche versuchen aktuell Betrüger, Händler hereinzulegen.

Bei günstigen Angeboten, die deutlich vom Marktwert abweichen, sollten Autohändler generell misstrauisch sein, rät der ZDK. Aktuell versuchen Betrüger, Autohändler mit sofort verfügbaren günstigen Restposten hereinzulegen. (Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Bei günstigen Angeboten, die deutlich vom Marktwert abweichen, sollten Autohändler generell misstrauisch sein, rät der ZDK. Aktuell versuchen Betrüger, Autohändler mit sofort verfügbaren günstigen Restposten hereinzulegen.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Autohändler sollten vorsichtig sein, wenn sie Mails mit dem Anhang „Pkw-Restpostenkatalog“ erhalten. Darin bieten Betrüger angeblich sofort verfügbare Lagerfahrzeuge und dazu hohe Rabatte, warnt Thomas Lehmacher von der Rechtsabteilung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).

Um das Angebot seriös wirken zu lassen, nutzen die Betrüger die Namen und E-Mail-Adressen von Mitarbeitern bekannter Händlergruppen. Namen wie auch E-Mail-Adressen werden minimal verändert, etwa durch einen Punkt statt eines Bindestrichs oder durch das Weglassen eines Buchstabens.

In der Vergangenheit sind Händler darauf hereingefallen und glaubten, ein seriöses Angebot eines Händlerkollegen vor sich zu haben. Der angehängte Katalog enthält angeblich sofort lieferbare Fahrzeuge zu stark reduzierten Preisen.

Der stattfindende Erstkontakt ist meist unauffällig, sodass es zum Geschäftsabschluss kommt, bei dem die Betrüger die Händler um Vorkasse bitten. Nach Überweisung des Geldes bricht der Kontakt ab und die Ware wird nicht geliefert.

Adressaten kontrollieren

Der ZDK rät deshalb den Autohändlern, bei günstigen Angeboten im B2B-Geschäft beim Adressaten genau hinzuschauen. Durch die Nutzung von Unternehmenskennzeichen und des Namens eines dort tätigen Mitarbeiters erwecken die Täter den Eindruck eines seriösen Geschäfts.

Um sich vor einem solchen Betrug zu schützen, sollten die Händler und ihre Mitarbeiter die E-Mail-Adresse auf verdächtige Elemente und zusätzliche oder fehlende Buchstaben überprüfen.

Händler sollten generell skeptisch gegenüber besonders verlockenden Angeboten sein. Kommt es zum Geschäft bzw. zum Abschluss, sollten die in der Rechnung angegebenen Bankverbindungen grundsätzlich mittels einer Zwei-Faktor-Authentifizierung geprüft werden (z.B. durch einen Telefonanruf bei dem tatsächlichen Anbieter).

Eine zu einer Verifizierung genutzte Telefonnummer sollte wegen der Gefahr der Manipulation nicht der Signatur von eingehenden E-Mails entnommen werden, sondern aus der eigenen Datenbank des Unternehmens oder von den offiziellen Webseiten des angegebenen Unternehmens, rät der ZDK.

Bei Verdacht auf das Vorliegen eines kompromittierten E-Mail-Postfachs sollte sofort ein IT-Spezialist hinzugezogen werden, der das E-Mail-Postfach überprüft.

Sollte sich der Betrugsverdacht erhärten, sollte der Händler bei der zuständigen Behörde Anzeige erstatten. Für die Strafverfolgung und Bekämpfung von Cyberkriminalität sind in Deutschland zunächst die Polizeien der Bundesländer zuständig.

(ID:50164348)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung