Zulassungsbeschränkungen zum Jahreswechsel

Autor / Redakteur: Andreas Grimm / Andreas Grimm

Autohändler sollten jetzt ein letztes Mal ihren Neuwagenbestand prüfen. Aufgrund strengerer Abgasvorschriften können bestimmte Neuwagen ab dem 1. Januar nicht mehr zugelassen werden.

Wegen geänderter Abgasnormen können manche Pkw ab dem 1. Januar nicht mehr regulär zugelassen werden.
Wegen geänderter Abgasnormen können manche Pkw ab dem 1. Januar nicht mehr regulär zugelassen werden.
(Foto: Archiv)

Wenn zum 1. Januar für die Erstzulassung bestimmter Kraftfahrzeuge strengere Abgasvorschriften in Kraft treten, könnten einige fabrikneue Fahrzeuge auf einen Schlag wertlos werden. Denn mit dem Jahreswechsel können nur noch Kraftfahrzeuge zugelassen werden, die die Anforderungen der so genannten Euro-5b- beziehungsweise Euro-6b-Abgasnorm entsprechen und die Typgenemigung gemäß den einschlägigen EU-Verordnungen besitzen. Darauf hat das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) nochmals die Branche aufmerksam gemacht.

Anhand der mit dem Neufahrzeug gelieferten EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) kann ein Abgleich mit den Angaben aus der genannten Tabelle bezüglich der Zulassungsbeschränkung erfolgen. In dem COC-Dokument sind die entsprechenden Hinweise, z.B. unter der Nr. 47, Nr. 48 beziehungsweise Nr. 52, zu finden:

Fahrzeuge, die nicht mehr zugelassen werden können (Zum Vergrößern bitte klicken.)
Fahrzeuge, die nicht mehr zugelassen werden können (Zum Vergrößern bitte klicken.)
(Grafik: ZDK)

Anhand der mit dem Neufahrzeug gelieferten EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) lassen sich die betroffenen Fahrzeuge identifizieren (siehe Tabelle). Kfz-Betrieben, die noch Neufahrzeuge im Bestand haben, in deren EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) eine der genannten Angaben aufgeführt sind und die vor dem 01. Januar 2013 nicht mehr zugelassen werden können, rät der Verband, sich mit dem Fahrzeughersteller in Verbindung zu setzen. Dieser könne dann einen Ausnahmeantrag entsprechend dem „Merkblatt über Ausnahmegenehmigungen für auslaufende Serien und Lagerfahrzeuge (MAS)“ beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellen, heißt es in einem ZDK-Schreiben. Auf diese Weise könnten Kraftfahrzeuge nach dem Jahreswechsel zugelassen werden.

Sollten Kfz-Unternehmen betroffene Fahrzeugen noch vor dem Stichtag zulassen wollen, müssen sie bedenken, dass in einigen Regionen die Zulassungsstellen zwischen dem 24. und dem 31. Dezember trotz eigentlich regulärer Arbeitstage geschlossen bleiben. Dies ist abhängig von den jeweiligen Regelungen der städtischen oder Kreisbehörden.

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