ab 2025 Pflicht im B2B-Geschäft
Zum Jahreswechsel fit für die E-Rechnung
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Torschlusspanik muss nicht sein: Die gesetzliche Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können, können Unternehmen zunächst mit einer entsprechenden E-Mail-Adresse erfüllen – es bleibt also noch etwas Zeit für die Umstellung.
Der Jahreswechsel nähert sich mit großen Schritten und damit auch die Pflicht für Unternehmen im B2B-Geschäft, fit für die E-Rechnung zu sein. Die gute Nachricht ist: Auch für Unternehmen, die sich bislang noch nicht mit der E-Rechnung beschäftigt haben, ist es kurz vor dem Inkrafttreten noch nicht zu spät. Es besteht kein Grund für eine Torschlusspanik vor den Feiertagen.
„Wie beim Geschenkekauf gibt es auch bei der E-Rechnung eine schnelle Notlösung. Was geschenkeseitig der Gutschein ist, ist bei der E-Rechnung die E-Mail-Adresse. Denn die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können – darum geht es im ersten Schritt zum Jahreswechsel –, können Unternehmen zunächst mit einer entsprechenden E-Mail-Adresse erfüllen“, sagt Mario Schnurr, Steuerberater bei Schultze & Braun. „Allerdings sollten die Unternehmen im Blick haben, dass sie E-Rechnungen nicht nur empfangen, sondern perspektivisch auch lesen und verarbeiten müssen.“ Hinzu kommen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.
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