Zusatzformular verkürzt Sachmangelhaftung

Autor / Redakteur: Andreas Grimm / Andreas Grimm, Andreas Grimm

Nach dem BGH-Urteil zur Sachmangelhaftung hat der ZDK eine Zusatzvereinbarung entwickelt, die für eine sichere Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf maximal ein Jahr sorgen soll.

(Bild:ZDK)

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat eine Zusatzvereinbarung für die Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen entwickelt, um die Ansprüche privater Kunden aus der Sachmangelhaftung weiterhin auf ein Jahr verkürzen und von gewerblichen Kunden auszuschließen zu können. Damit reagiert der ZDK auf ein BGH-Urteil von Ende April, das die Verjährungsverkürzung gemäß der bisher vom ZDK unverbindlich empfohlenen AGB (Stand 03/2008) wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärt hatte.

Nach dem bisherigen Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass nach dem Urteilsspruch die Verjährungsregelung insgesamt als unwirksam anzusehen ist. Sachmangelhaftungsansprüche von Verbrauchern und gewerblichen Kunden würden damit erst nach zwei Jahren verjähren, heißt es vom ZDK. Da eine schriftliche Urteilsbegründung des BGH noch nicht vorliegt, kann der Verband die Empfehlung für die Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen derzeit jedoch noch nicht an die Rechtsprechung anpassen.

Um den Zeitraum bis zur Veröffentlichung der neuen Geschäftsbedingungen zu überbrücken, hat der ZDK den Kfz-Betrieben nun Zusatzvereinbarungen als unverbindliche Interimslösung zur Verfügung gestellt. Damit sollen etwaige Rechtsnachteile durch die Verwendung der vom ZDK unverbindlich empfohlenen Bedingungstexte, Stand 03/2008, und die entsprechenden noch vorhandenen Formulare vermieden werden.

Der Verband weist zudem darauf hin, dass die Neuwagenverkaufsbedingungen und Kfz-Reparaturbedingungen ebenfalls Verjährungsregelungen enthalten, die mit den vom BGH verworfenen Passagen vergleichbar sind. Da von deren Unwirksamkeit ebenfalls auszugehen ist, hat der ZDK auch für diese Verträge Zusatzvereinbarungen erstellt. Alle drei Vereinbarungsformulare sind für Innungsmitglieder unter anderem in geschützten Bereich der ZDK-Webseite für abrufbar.

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