Bund-Länder-Konferenz zur Pandemie 2G-Regel kommt auch für Autohaus-Besuche

Von Doris Pfaff

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am Donnerstag eine weitere Verschärfung der Corona-Maßnahmen beschlossen. Zukünftig darf der Einzelhandel nur noch genesene oder geimpfte Kunden in seine Verkaufsräume lassen. Der ZDK reagierte mit Kritik auf die 2G-Regel.

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(Bild: gemeinfrei / Pixabay )

Die Beschlüsse von Bund und Länder vom Donnerstag bedeuten im Prinzip für Ungeimpfte einen Lockdown: Denn bundesweit soll im Einzelhandel und damit auch in den Autohäusern die 2G-Regel (geimpft oder genesen) gelten, unabhängig von der jeweiligen Inzidenz. Lebensmittelläden und Drogerien sind ausgenommen.

Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) sollen bundeseinheitlich gelten und müssen nun von den Ländern mit ihren Coronaschutz-Verordnungen umgesetzt werden. Die Beschlüsse sollen in der aktuellen Situation der jeweilige Mindeststandard sein. Je nach Infektionslage dürfen die Bundesländer darüber hinaus weitere Verschärfungen beschließen.

ZDK befürchtet durch 2G-Regel weitere Einbußen

Proteste zur beschlossenen 2G-Regelung gab es vom Vorstand des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Der hatte bei seinem Onlinetreffen von der Politik gefordert, eine differenzierte Lösung auf den Weg zu bringen.

Das Argument des Kfz-Gewerbes: Die Autohäuser seien keine Infektionsherde, da sie in der Regel über große Ausstellungs- und Verkaufsbereiche verfügten, in denen jeweils nur wenige Kunden gleichzeitig anwesend seien und deshalb weder Gedränge noch Schlange stehen herrsche. Insofern sollten Kunden auch weiterhin die Möglichkeit haben, mit einem negativen Schnelltestergebnis ein Autohaus aufsuchen zu dürfen.

„Um es noch einmal zu betonen: Wir stehen voll und ganz hinter dem Ziel, die Corona-Pandemie durch die Steigerung der Impfquote erfolgreich zu bekämpfen“, erklärte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Zugangsbeschränkungen für Autohäuser seien dafür jedoch kein geeignetes Instrument.

Das Kfz-Gewerbe befürchtet durch die neuen Regeln zusätzliche Einschränkungen für den Autohandel, der sich ohnehin in einer äußerst kritischen Phase befinde. „Erst war der Präsenzhandel im ersten Halbjahr durch den Lockdown fast komplett lahmgelegt, und als wir wieder durchstarten wollten, hat uns die Halbleiter-Krise in der zweiten Jahreshälfte das Neuwagengeschäft verhagelt. Daher wird das Autojahr 2021 wohl noch schlechter ausfallen als das Krisenjahr 2020“, so Karpinski. Eine weitere Verschärfung der Situation sei für den Automobilhandel weder zu verkraften noch zumutbar.

Geschäfte sollen Kontrollen selbst durchführen

Von der 2G-Regel ausgenommen sind Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, sowie Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren. Die Kontrolle der 2G-Regel sollen die Geschäfte selbst durchführen. Die 2G-Vorschrift gilt auch für den Zugang zu Freizeiteinrichtungen und kulturellen Veranstaltungen sowie für die Gastronomie. Je nach lokaler Infektionslage kann die 2G-Regel durch einen zusätzlichen Test sogar noch erweitert werden (2G-Plus).

Auch für Großveranstaltungen gibt es Einschnitte. Bei Veranstaltungen im Freien sind maximal 15.000 Besucher zugelassen. Auch in geschlossenen Räumen dürfen nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden. Maximal sind 5.000 Zuschauer erlaubt.

Private Treffen in der Öffentlichkeit oder im privaten Raum werden für Ungeimpfte ebenfalls beschränkt. Es dürfen sich nur Personen aus dem eigenen Haushalt mit höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Jahres sind ausgenommen.

Steigt die Inzidenz auf mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen, werden zudem Clubs und Diskotheken geschlossen. Dann werden auch Kontakte für Geimpfte und Genesene beschränkt: Bei privaten Feiern dürfen in Innenräumen maximal 50 Gäste (Geimpfte und Genesene) anwesend sein und 200 Gäste (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.

Der MPK hat zudem den Gesetzgeber gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere Regelungen zu ergänzen, damit besonders betroffene Länder und Regionen zusätzliche Maßnahmen treffen können (z. B. zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei Hotelübernachtungen).

Außerdem soll der Bund die Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die am 25. November in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember hinaus verlängern. Auch die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen soll kommen. Über eine allgemeine Impfpflicht soll der Bundestag bald entscheiden.

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