Ab 15. April: KfW-Schnellkredite ohne aufwändige Bankprüfung

Von Doris S. Pfaff

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Mit einem Schnellkredit bei der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) antwortet die Bundesregierung auf die Kritik, Corona-Hilfsmaßnahmen würden beim Mittelstand nicht ankommen. Betriebe können die Hilfe ab 15. April beantragen – wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Den Schnellkredit 2020 können mittelständische Unternehmen jetzt beantragen.(Bild:  KFW)
Den Schnellkredit 2020 können mittelständische Unternehmen jetzt beantragen.
(Bild: KFW)

Mit dem nachgebesserten Corona-Hilfspaket und Kreditprogramm der KfW-Bank sollen vor allem Betrieben mit mindestens elf Beschäftigten schnell und unbürokratisch unterstützt werden. Diese sollen ohne aufwändige Bankprüfung den Schnellkredit 2020 erhalten und so ihre Liquidität sichern können.

Mit dem von der bundeseigenen Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) finanzierten Darlehen reagiert der Bund auf die Kritik, mittelständischen Betrieben bislang nicht ausreichend in der Corona-Krise zur Seite zu stehen. Das Geld soll noch in diesem Monat zur Auszahlung kommen.

Hier die wichtigsten Infos zum Überbrückungskredit durch die KfW:

  • er eignet sich für Betriebe, die mindestens seit dem 1. Januar 2019 bestehen und mehr als zehn Beschäftigte haben
  • er ist zur Finanzierung von Anschaffungen und laufenden Kosten gedacht
  • kleinere und große Kreditbeträge sind möglich – bis zu 800.000 Euro
  • Betriebe haben bis zu zehn Jahre Zeit für die Rückzahlung bei einem Zinssatz von drei Prozent
  • es gibt zwei Jahre keine Tilgung
  • die KfW übernimmt 100 Prozent des Bankenrisikos
  • Unternehmen dürfen bis zum 31. Dezember 2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten gewesen sein

Weitere Informationen zum Schnellkredit bietet die KfW auf ihrer eigenen Webseite.

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