Ab 2020 gelten Mindestandards für Prüfstände
Der Gesetzgeber hat bereits 2011 mit der Bremsenprüfstandsrichtlinie die Karten auf den Tisch gelegt. Die Reaktion der Betroffenen ist eine gefährliche Mischung aus Ahnungslosigkeit und gepflegtem Wegsehen.
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Ach ja, die Hauptuntersuchung, können Sie die bitte gleich mitmachen, wenn Sie die Bremsen repariert haben? “ „Kein Problem, wir haben die Prüfer direkt im Haus, das erledigen wir für Sie!“ Diese täglich tausendfach gegebene Antwort wird für manche Werkstätten spätestens am 1. Januar 2020 der Vergangenheit angehören. Denn aufgrund der im Jahr 2011 geänderten Bremsenprüfstandsrichtlinie werden diese Betriebe die Hauptuntersuchung auf ihrem Bremsenprüfstand dann nicht mehr anbieten können.
Bremsenprüfstände gibt es schon seit den dreißiger Jahren, und das Prüfprozedere war bis vor drei Jahren stets das gleiche. Mancher Betriebsinhaber wird sich deshalb fragen: „Warum jetzt die ganze Aufregung?“ Die Antwort ist relativ einfach: Die Technik der Prüfstände hat sich über die Jahre wenig geändert, die der Fahrzeuge auf der Straße hingegen schon.
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