Erhöhter Beratungsaufwand?
Ab dem 1. Mai gilt ein neues Reifenlabel
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Eine vereinfachte Darstellung der Labelklassen soll den Kunden die Kaufentscheidung erleichtern. Doch in Bezug auf Winterreifen erhöht sich der Beratungsbedarf eher.
(Bild: GDTG)
Am 1. Mai 2021 tritt die neue Reifenkennzeichnungsverordnung (EU) 2020/740 in Kraft. Mit dieser sollen die Endkunden umfassender über die Reifeneigenschaften informiert werden als bisher. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Die Labelklassen für Rollwiderstand und Nassbremsweg werden neu geordnet.
- Die Geräuscheinstufung wird mit einer Dezibel-Angabe und den Buchstaben A, B oder C dargestellt.
- Piktogramme geben an, ob es sich um einen Winterreifen mit geprüfter Schneehaftung nach der EU-Typgenehmigung handelt (3PMSF beziehungsweise Schneeflockensymbol) oder um einen Reifen mit besonderer Haftung auf Eis nach einem neuen ISO-Standard.
- Endverbraucher können sich über einen QR-Code zusätzlich die individuellen Reifendaten aus einer EU-Datenbank herunterladen.
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