Abmahnung: Dunlop nicht gleich Dunlop

Autor / Redakteur: Jan Rosenow / Dipl.-Ing. (FH) Jan Rosenow

Der ZDK warnt: Wer Reifen der Marke Dunlop vertreibt, die nicht für den Export nach Europa vorgesehen sind, riskiert eine Abmahnung.

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Der ZDK warnt alle Kfz-Betriebe eindringlich davor, Dunlop-Reifen, die nicht für den Export nach Europa vorgesehen sind, importieren zu lassen und zu vermarkten – ganz gleich aus welcher Bezugsquelle sie stammen. Diese Grauimporte will Goodyear Dunlop Tires Europe verhindern und hat aus diesem Grund bereits zahlreiche Reifenfachhandelsunternehmen abgemahnt und dazu aufgefordert, strafversehrte Unterlassungserklärungen abzugeben. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Betrieb von einer eventuellen Markenrechtsverletzung Kenntnis hatte.

Anders als andere Hersteller ist Dunlop kein weltweit einheitlich agierendes Unternehmen. Vielmehr liegen die Vermarktungsrechte der Marke Dunlop bei mehreren unterschiedlichen Konzernen: In Japan etwa ist dies das Unternehmen Sumitomo Rubber, in Südafrika beispielsweise der indische Apollo-Konzern.

In Europa darf ausschließlich das Joint Venture Goodyear Dunlop Tires Europe, das eng mit Sumitomo verflochten ist, Reifen der Marke Dunlop vertreiben. Nach Informationen des ZDK sind jedoch vermehrt Dunlop-Reifen, versehen mit dem Zusatz „made in Japan“, auf dem europäischen Markt zu finden, die vom oben genannten japanischen Hersteller Sumitomo stammen.

„Made in Japan“ sagt nicht alles

Ein Sprecher von Goodyear Dunlop Tires Germany wies allerdings gegenüber »kfz-betrieb ONLINE« darauf hin, dass der Importeur ebenfalls in Japan hergestellte Reifen vertreibt. Die Herkunftsbezeichnung allein gibt also keinen Aufschluss darüber, ob der Reifen ein Grauimport ist. Kfz-Betriebe, die ihre Ware über den Großhandel oder über das Internet bestellen, sind auf der sicheren Seite, wenn sie sich vor Abschluss des Kaufvertrages von dem Verkäufer schriftlich bestätigen lassen, dass die gelieferten Reifen nicht gegen die Markenrechte von Goodyear Dunlop verstoßen. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk (BRV) hat dazu folgenden Formulierungsvorschlag erstellt, das Wiederverkäufer vom Großhändler unterschreiben lassen sollten: „Wir sichern hiermit rechtsverbindlich zu, dass die bei uns bestellten und von uns gelieferten Reifen aus legalen Käufen/Importen stammen und die Markenrechte des Herstellers in vollem Umfang respektiert worden sind.“

Außerdem sollten Reifenverkäufer sich bewusst sein, dass aus dem Ausland importierte Reifen möglicherweise in Europa gar nicht homologiert sind. Reifen sollten unbedingt das „E“-Zeichen tragen, das die Erfüllung der ECE-Vorschriften signalisiert. Anderenfalls trägt der Händler das Produkthaftungsrisiko.

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