Umsatzsteuer: Fernverkauf ab 1.7.2021
Achtung beim Verkauf an Privatkunden
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Über die Grenzen hinweg Fahrzeuge verkaufen: Das ist gängige Praxis im EU-Binnenmarkt. Aber wenn der Händler an einen Endkunden verkauft, sind seit dem 1. Juli 2021 neue Regeln zu beachten. Die können für den Händler komplex sein; es gibt aber eine (relativ) einfache Lösung.
Seit dem 1.7.2021 müssen Händler einige umsatzsteuerliche Änderungen beachten, wenn sie Fahrzeuge an sogenannte EU-Nichtunternehmer verkaufen oder Dienstleistungen erbringen: Sobald eine Umsatzschwelle von 10.000 Euro pro Jahr erreicht wird, unterliegen diese Umsätze dem ausländischen Umsatzsteuersatz am Wohnsitz des Kunden. Liefert ein Händler beispielsweise einen Gebrauchtwagen, der mehr als 10.000 Euro kostet, über eine Spedition an eine Privatperson im EU-Ausland, dann ist diese Neurelegung relevant. Denkbar ist auch, dass ein Händler Ersatzteile oder Fahrzeugzubehör an Privatkunden im Ausland verschickt. Auch hier kann die 10.000-Euro-Grenze schnell überschritten sein, ergänzt Stefan Laing, Referent beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe in der Abteilung „Recht, Steuern, Tarife“.
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