Transport von E-Auto-Batterien Alles kein Hexenwerk, solange es nicht kritisch wird

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Wie ist die Gefährdung durch verunfallte BEV zu beurteilen? Was gilt für ihren Transport? Welche Vorkehrungen sind für den Transport ausgebauter HV-Akkus zu treffen? Beantwortet wurden diese für Kfz-Betriebe wichtigen Fragen während des 2. KTI-Symposiums.

Welche Vorkehrungen sind für den Transport ausgebauter Hochvolt-Akkus zu treffen? Diese für Kfz- Betriebe wichtige Frage wurde auf dem KTI-Symposium behandelt.(Bild:  Meike Böschemeyer)
Welche Vorkehrungen sind für den Transport ausgebauter Hochvolt-Akkus zu treffen? Diese für Kfz- Betriebe wichtige Frage wurde auf dem KTI-Symposium behandelt.
(Bild: Meike Böschemeyer)

Für die Gefährdungsbeurteilung eines Hochvoltakkus gibt es nur eine Vorgehensweise: die Vorgaben des Fahrzeugherstellers“, sagt Rainer Kühl, Leiter Strategisches Projektmanagement beim Kraftfahrzeugtechnischen Institut (KTI). Und weiter im Hinblick auf Quarantäne-Standkosten im hohen vierstelligen Bereich: „Bis zum Zeitpunkt der fachgerechten Gefährdungsklassifizierung kann es eine gewisse Unsicherheit geben, was die tatsächliche Gefahr betrifft. Für diese Karenzzeit, die je nach Situation bis zu vier Tage dauern kann, liegt es im Ermessen des Werkstatt- oder Abschleppunternehmen-Mitarbeiters, die Maßnahmen im Sinn einer sicheren Verwahrung zu bestimmen.“

Um diese und weitere Fragestellungen rund um BEV und andere Fahrzeuge mit Hochvoltsystem (HV) zu erörtern, trafen sich am 28. November 2024 Vertreter von Fahrzeugherstellern, -importeuren, Versicherungen, Werkstattausrüstern und Verbänden zum 2. KTI-Symposium. Veranstaltungsort waren die Räume des KTI in Lohfelden bei Kassel.