ASA: Steigende Anforderungen bei der HU

Autor / Redakteur: Konrad Wenz / Dipl. Ing. (FH) Konrad Wenz

Neue Prüfsysteme müssen seit Anfang 2015 den Vorgaben der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie entsprechen. Ab 2017 gilt das für alle Prüfsysteme, die bei der HU eingesetzt werden. Der ASA-Verband will eine Novellierung des Gesetzestextes.

Anbieter zum Thema

Künftig müssen Scheinwerfereinstellplätze für die HU definierte Kriterien erfüllen.
Künftig müssen Scheinwerfereinstellplätze für die HU definierte Kriterien erfüllen.
(Foto: Bosch)

Die Neigungen und Unebenheiten der Aufstellflächen haben eine besonders hohe Bedeutung bei der Scheinwerferprüfung, da diese Faktoren unmittelbar das Ergebnis des Tests beeinflussen, heißt es in der Presseerklärung des ASA-Verbands. Deshalb müssen neue Prüfsysteme seit dem 1. Januar 2015 den Vorgaben der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie entsprechen. Ab dem 1. Januar 2017 gilt dies dann bundesweit für alle Prüfsysteme, die bei der HU eingesetzt werden, erklärt Frank Beaujean, Leiter des ASA-Fachbereichs Prüfstände.

Nach den ersten Praxiserfahrungen mit der neuen HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie hat eine Arbeitsgruppe, zu der auch Vertreter des ASA-Verbands gehören, einen Vorschlag zur Novellierung des aktuellen Gesetzestextes erarbeitet. „Ziel war es, neben kleineren technischen Anpassungen und redaktionellen Änderungen eine einheitliche Vorgehensweise für die Prüfung und Bewertung der Prüfsysteme bei allen Beteiligten zu erreichen“, erklärt Frank Beaujean. So wurden zum Beispiel Grenzwerte für das Überprüfen von Nebelscheinwerfern festgelegt, deren Einstellmaß nicht am Fahrzeug angegeben ist.

Fahrflächen-Hebebühnen als Teil des Prüfsystems

„In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Neigungen und Unebenheiten der Aufstellflächen für die Fahrzeuge und das SEP beim korrekten Bewerten der Scheinwerfereinstellung die größten Probleme bereiten“, berichtet der Fachbereichsleiter. Deshalb fokussiere sich der Schwerpunkt der Novellierung auf die Überprüfung der Prüfsysteme. Letztere ist laut HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie bei der ersten Inbetriebnahme, bei einer Wiederinbetriebnahme an geänderten Aufstandsflächen und anschließend in einem Turnus von maximal 24 Monaten erforderlich.

Um eine einheitliche Prüfung und Bewertung der Aufstellflächen zu erreichen, wurde ein Merkblatt entwickelt, das künftig Bestandteil der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie sein soll. Es beschreibt unter anderem, welche Prüfeinrichtungen benötigt werden und wie das Vermessen der Aufstellflächen konkret zu erfolgen hat. So sind für das Prüfen der Fahrzeugaufstandsflächen markierte Messpunkte festzulegen, die als Referenz dienen und vergleichbare Ergebnisse sicherstellen sollen. Des Weiteren wird beschrieben, nach welchen Methoden die Neigung und Unebenheit der Aufstellfläche für das SEP zu überprüfen sind. Darüber hinaus enthält das Merkblatt konkrete Angaben für das Ermitteln und Bewerten der Messwerte und für die Kennzeichnung der Fahrzeug- und SEP-Aufstandsflächen.

„Für Kfz-Werkstätten dürften vor allem die Anhänge des neuen Merkblatts interessant sein. Dort wird explizit erwähnt, dass Fahrflächen-Hebebühnen als Aufstellfläche für das Fahrzeug genutzt werden können“, sagt Frank Beaujean. Diese Option könne Werkstattbetreibern teure Baumaßnahmen in der Werkstatt ersparen. Hierbei seien jedoch verschiedene Besonderheiten zu beachten. „Hebebühnen mit Radmulde sind in der Regel als Aufstandsfläche ungeeignet. Auf der Fahrfläche montierte Achsspieltester stören jedoch nicht, wenn sie als ebene Fläche ausgebildet sind und die Radaufstandsfläche innerhalb der Unebenheitstoleranz liegt“, ergänzt der Fachbereichsleiter. Hebebühnen mit Radfreiheber können seinen Worten zufolge ebenfalls verwendet werden, sofern sichergestellt ist, dass bei der Überprüfung der Scheinwerfereinstellung kein Rad darauf steht.

(ID:43726563)