AU-Gerät fit für‘s neue Jahrzehnt?

Autor / Redakteur: Steffen Dominsky / Steffen Dominsky

Seit 1. Januar sollten alle AU-Tester dem Leitfaden-4-Standard entsprechen. Eine Übersicht gibt Auskunft wie es um die Umrüstmöglichkeiten bestehender Geräte bestellt ist.

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In Heft 25/2009 berichtete »kfz-betrieb« über die anstehenden Änderungen im AU-Ablauf, die jetzt zum 1. Januar in Kraft getreten sind. In der Ausgabe 1-2/2009 informierten wir unter anderem über die Neuerungen, die im Zuge der Einführung des Leitfaden 4 mit Stichtag 1.12.2008 gültig geworden waren. Eine Tabelle gab Auskunft darüber, welche älteren bzw. aktuellen AU-Tester der jeweiligen Hersteller sich wie und zu welchen Kosten auf Leitfaden-4-Niveau aufrüsten lassen. Aus gegebenem Anlass veröffentlichen wir diese Übersicht in aktualisierter Form.

Der eine oder andere Betrieb musste in jüngster Vergangenheit erfahren, dass nicht jedes Abgasprüfgerät Leitfaden-4-tauglich ist. Dabei handelt es sich aber in der Regel um Geräte, die weit mehr als zehn Jahre auf dem Buckel haben.

„Unser Modell CET 2000 geht ins 20. Jahr. Es ist eines der am längsten am Markt vorhandenen Baumuster überhaupt. Da trägt es uns sicher niemand nach, dass dieses nicht aufrüstbar ist“, bringt es Uwe Blatz vom Hersteller Cartec auf den Punkt. Zahlreiche Geräte haben ein Alter, das heute viele Konsumgüter und auch Betriebseinrichtungen in Kfz-Werkstätten und Autohäusern nicht mehr erreichen – ganz davon zu schweigen, dass die Tester innerhalb dieser Zeit bereits längst abgeschrieben sind.

Alte Geräte sind teils nicht zukunftsfähig

Trotzdem lässt sich auch das eine oder andere Altgerät noch auf einen aktuellen Technikstandard bringen, wie das Beispiel der Firma Fischer Elektronik zeigt. Der Werkstattausrüster ermöglicht – wenn auch mit deutlichem finanziellen Aufwand – alte Modelle der Marken Sagem, Crypton und Autosense Leitfaden-4-konform umzurüsten.

Werkstätten, die sich jetzt für ein neues Gerät entschieden haben bzw. noch entscheiden werden, dürfen davon ausgehen, künftige Leitfadenänderungen ohne Schwierigkeiten umsetzen zu können. „Unser GM3 ist in der Lage, Anpassungen im AU-Messablauf, wie aktuell den Leitfaden 4, und künftige Veränderungen mittels einfacher Software-Updates schnell und kostengünstig zu berücksichtigen. Darauf weisen wir unsere Kunden ausdrücklich hin. Sicher haben sich auch deshalb in den letzten Monaten noch einige Nutzer von AU-Geräten anderer Hersteller für unser Modell entschieden“, erklärt Roland Schuler von Hella-Gutmann.

Nahezu alle Geräteanbieter hatten in den vergangenen Monaten mit attraktiven Neugerätepreisen bzw. Rücknahmeangeboten Besitzern von Altgeräten einen Wechsel schmackhaft gemacht.

Nach Angeboten fragen lohnt sich

Anbieter wie Bosch, Hella/Gutmann, Techmess und Tecno offerieren diese auch über die Jahreswende 2009/2010 hinaus. Im Zweifelsfall sollten Interessenten beim Geräteanbieter einfach nachfragen – es lohnt sich fast immer!

Seit dem 1.1.2010 sind AU-Geräte mit Leitfaden 1 bzw. 2 für Abgasuntersuchungen nicht mehr zugelassen – außer für sogenannte ASU-Fahrzeuge (ohne bzw mit U-Kat). Das heißt, Kfz-Betriebe benötigen ein Gerät, das mindestens dem Leitfaden 3 entspricht – das gilt auch für reine Nfz-Werkstätten, die keine OBD-Fahrzeuge prüfen! Möchte die Werkstatt aber sämtliche Fahrzeuge – d. h. auch OBD mit Erstzulassung ab 1.1.2006 – prüfen, benötigt sie einen Leitfaden-4-tauglichen Tester. Eine Übersicht mit den Umrsütungsmöglichkeiten der jeweiligen Hersteller finden Sie rechts im Kasten „Mehr zum Thema“.

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