EU-Vorstoß zur HU Auch Parlament lehnt jährliche Prüfung ab

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Auch das Europaparlament lehnt den Vorstoß der Kommission ab, eine jährliche HU einzuführen. Das begrüßt der ZDK. Nun muss sich Brüssel in Sachen Fahrzeugüberwachung einigen.

Ältere Fahrzeuge sollten nicht jährlich zur Hauptuntersuchung (HU). Den Vorschlag der EU-Kommission hat nun auch das EU-Parlament abgelehnt.  (Bild:  Dominsky – VCG)
Ältere Fahrzeuge sollten nicht jährlich zur Hauptuntersuchung (HU). Den Vorschlag der EU-Kommission hat nun auch das EU-Parlament abgelehnt.
(Bild: Dominsky – VCG)

Ältere Fahrzeuge sollten jährlich zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden, so hatte es die EU-Kommission vorgeschlagen. Dagegen hatte sich schon im Dezember 2025 der EU-Rat ausgesprochen und unter anderem auf zusätzliche Kosten für Fahrzeughalter verwiesen. Am Dienstag (5. Mai) hat sich nun auch das EU-Parlament gegen diesen Vorstoß positioniert.

Hintergrund ist die Überarbeitung der EU-Vorschriften zur Fahrzeugüberwachung. Die EU-Kommission wollte durch eine jährliche Hauptuntersuchung für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Begründet wurde dies unter anderem mit einer höheren Pannen- und Unfallanfälligkeit älterer Fahrzeuge. Das stieß auf erhebliche Kritik aus der Autobranche.

ZDK: Fahrassistenzsysteme miteinbeziehen

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt daher die Ablehnung nun auch durch das EU-Parlament. „Eine generelle Verkürzung der Prüfintervalle wäre weder verhältnismäßig noch fachlich ausreichend begründet gewesen“, sagt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn.

Damit setze das Parlament wichtige Akzente für eine praxisnahe und technologieneutrale Ausgestaltung. Grundsätzlich begrüße der ZDK die geplante Modernisierung und Weiterentwicklung der Prüfkataloge. Die Einbeziehung moderner Fahrerassistenzsysteme wie Notbremsassistenten oder Airbags in die regelmäßige technische Überwachung sei ein notwendiger Schritt, um die tatsächliche Funktionsfähigkeit sicherheitsrelevanter Systeme dauerhaft sicherzustellen. Auch die vorgesehenen zusätzlichen Prüfpunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge entsprechen nach Auffassung des ZDK der technologischen Entwicklung des Fahrzeugbestands.

ZDK gegen zusätzliche Dokumentationspflichten für Werkstätten

Kritisch bewertet der ZDK hingegen zusätzliche Dokumentationspflichten für Werkstätten zur Erfassung von Kilometerständen. Die Bekämpfung von Tachomanipulationen sei zwar wichtig, jedoch müsse zusätzlicher bürokratischer Aufwand für kleine und mittlere Kfz-Betriebe auf ein Mindestmaß begrenzt bleiben. Vor diesem Hintergrund bewertet der ZDK die vorgesehene Bagatellgrenze für Reparaturen unter einer Stunde als wichtigen Schritt.

Positiv sieht das deutsche Kfz-Gewerbe zudem die geplante Möglichkeit, Hauptuntersuchungen künftig auch vorübergehend in anderen EU-Mitgliedstaaten durchführen zu können. Dies erleichtere insbesondere Berufspendlern, Langzeitreisenden und im Ausland tätigen Fahrzeughaltern die Mobilität innerhalb Europas.

Mit Blick auf die Emissionsprüfung unterstützt der ZDK technologieoffene und praktikable Lösungen. Die Entscheidung des Verkehrsausschusses, zusätzliche Messungen von Stickoxiden und Partikelanzahl den Mitgliedstaaten freiwillig zu überlassen, trägt aus Sicht des ZDK den unterschiedlichen technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen in Europa Rechnung.

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