Verbandstrennung AÜK soll nicht Trennungsgrund gewesen sein

Von Doris S. Pfaff 5 min Lesedauer

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Im Streit um die Mitgliedsbeiträge trafen sich Vertreter von neun ZVK-Landesverbänden mit Vertretern des BIV/ZVK vor dem Bonner Landgericht. Dort erklärte der ZVK seine Trennungsgründe. Von der AÜK war keine Rede.

Unter dem gemeinsamen Dach des Hauses des Kfz-Gewerbes in Bonn führten bis Ende 2025 die beiden Bundesverbände des Kfz-Gewerbes ZDK und ZVK (nun BIV) eine gemeinsame Geschäftsstelle. Mit der Trennung brach der Streit aus, der nun auch ein Gericht beschäftigt. (Bild:  Doris S. Pfaff)
Unter dem gemeinsamen Dach des Hauses des Kfz-Gewerbes in Bonn führten bis Ende 2025 die beiden Bundesverbände des Kfz-Gewerbes ZDK und ZVK (nun BIV) eine gemeinsame Geschäftsstelle. Mit der Trennung brach der Streit aus, der nun auch ein Gericht beschäftigt.
(Bild: Doris S. Pfaff)

Nicht dass die AÜK-Akkreditierung gefährdet war, sondern dass der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) die Nähe zur Autoindustrie gesucht habe, sei der Grund für den Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks (ZVK) gewesen, die mit dem ZDK gemeinsam geführte Geschäftsstelle aufzukündigen.

Das erklärte der ZVK in seiner Klageerwiderung gegenüber dem Landgericht Bonn. Vergangenen Donnerstag (19. Februar) stand dort in öffentlicher Sitzung der Antrag der neun Landesverbände (Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen-Bremen, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen) auf einstweilige Verfügung zur Verhandlung an. Darin forderten die neun Landesverbände, die sowohl dem ZDK als auch dem ZVK/BIV angehören, den ZVK auf, seine Beitragsforderungen zurückzunehmen.