Auflagen für Mehrwertsteuerbefreiung werden strenger
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Ab dem 1. Januar 2020 gelten Neuerungen bei innergemeinschaftlichen Fahrzeuglieferungen und Reihengeschäften: Wer Fahrzeuge exportiert, hat zum Teil strengere Auflagen für die Mehrwertsteuerbefreiung.
Ab dem 1. Januar 2020 treten die ersten Änderungen der EU-Mehrwertsteuerreform in Kraft. Mit sogenannten Quick Fixes (= Schnellkorrekturen) bei der Abwicklung von EU-Exportgeschäften sind unter anderem die Vorschriften bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Reihengeschäften überarbeitet worden. Von Seiten der Politik heißt es, die Neuerungen seien Vereinfachungen für den liefernden Unternehmer. Allerdings gelten künftig teilweise sogar verschärfte Voraussetzungen für die tatsächliche Steuerbefreiung.
Das ändert sich – unabhängig von der Art der Lieferung:
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