Mercedes-Benz Aufsichtsrat verlängert Verträge von Britta Seeger und Renata Jungo Brüngger

Von Yvonne Simon 1 min Lesedauer

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Vertriebsvorständin Britta Seeger wurde bis Ende 2029 wiederbestellt. Auch Renata Jungo Brüngger bleibt im Vorstand.

Renata Jungo Brüngger (li.) und Britta Seeger bleiben auch nach 2024 im Mercedes-Benz-Vorstand.(Bild:  Mercedes-Benz Group AG)
Renata Jungo Brüngger (li.) und Britta Seeger bleiben auch nach 2024 im Mercedes-Benz-Vorstand.
(Bild: Mercedes-Benz Group AG)

Der Aufsichtsrat der Mercedes-Benz-Group hat zwei Managerinnen wiederbestellt: Wie der Konzern mitteilt, erhält Vertriebsvorständin Britta Seeger (54) einen Vertrag bis Ende 2029. Außerdem wurde der Vertrag von Renata Jungo Brüngger (62) bis Ende 2025 verlängert. Britta Seeger ist seit dem 1. Januar 2017 im Vorstand für den Mercedes-Pkw-Vertrieb zuständig. Sie habe „in den vergangenen Jahren entscheidende strategische Weichen für den weltweiten Vertrieb gestellt“ und „den Vertrieb als das wichtigste Bindeglied zwischen Marke und Kunden zu einer flexiblen Organisation geformt, die für die zukünftigen Anforderungen hervorragend aufgestellt ist“, sagt Bernd Pischetsrieder, Vorsitzender des Aufsichtsrats.

In Seegers Amtszeit wurde unter anderem das Agenturmodell eingeführt. Zudem zählt die fortschreitende Digitalisierung im Vertrieb zu ihren Projekten: 2019 erklärte sie, Mercedes rechne weltweit mit 25 Prozent Onlineverkäufen bis 2025. In den kommenden Monaten dürfte Seeger unter anderem der Verkauf der verbleibenden Niederlassungen des Herstellers in Deutschland beschäftigen.

Renata Jungo Brüngger ist seit dem 1. Januar 2016 im Mercedes-Vorstand verantwortlich für Integrität, Governance und Nachhaltigkeit. Sie trage maßgeblich dazu bei, „dass Mercedes-Benz technische und digitale Innovationen in einem komplexen regulatorischen Umfeld rechtssicher auf die Straße bringen kann“, sagt Pischetsrieder.

Die Verträge beider Managerinnen wären Ende 2024 ausgelaufen. Dass Jungo Brüngger nur eine Verlängerung um ein Jahr erhält, liegt am Alter: ab 60 Jahren sollte die Bestelldauer ein Jahr nicht überschreiten, heißt es in der Pressemeldung. Mehrfache Verlängerungen der Verträge seien aber möglich.

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