„Austauschmotor“ bei Privatverkauf nicht klar definiert

Von autorechtaktuell.de

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Der private Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss nicht wissen, was aus technischer Sicht ein Austauschmotor ist und was lediglich ein überholter Motor.

(Foto:  Archiv)
(Foto: Archiv)

Der private Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss nicht wissen, was aus technischer Sicht ein Austauschmotor ist und was lediglich ein überholter Motor. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Urteil 29.2.2012, AZ: I U 122/11-35) entschieden.

Im vorliegenden Fall stritten sich Käufer (Kläger) und Verkäufer (Beklagter) darum, ob in einem 15 Jahre alten BMW M5, der zwischen zwei Privatleuten den Besitzer wechselte, ein Austauschmotor eingebaut war oder der alte Motor lediglich „generalüberholt“ wurde.

Das Auto war mit einem Tachostand von 140.000 Kilometern und der schriftlichen Vereinbarung „Austauschmotor bei ca. Kilometerstand 100.000“ verkauft worden. Nachdem der Käufer etwa 20.000 weitere Kilometer gefahren war, kam es zu einem Motorschaden. Daraufhin erklärte der Käufer seinen Rücktritt vom Kaufvertrag. Er begründete dies damit, dass der Wagen nicht über den vertraglich vereinbarten Austauschmotor verfüge, sondern der alte Motor nur „generalüberholt“ worden sei.

Ein Gerichtsgutachten bestätigte die Angaben des Klägers, wonach der verkaufte BMW M5 technisch gesehen nur mit einem „grundinstandgesetzten Rumpfmotor“ ausgerüstet war, und eben nicht mit einem Austauschmotor. Der Verkäufer konnte vor Gericht allerdings glaubhaft machen, dass er zu dem angeblichen Austauschmotor nichts Genaueres wusste, weil er den Wagen selbst schon mit „Austauschmotor" gekauft habe.

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschied den Rechtsstreit zugunsten des Verkäufers. Begründung des Gerichts: Ein privater Verkäufer muss nicht wissen, was aus technischer Sicht ein Austauschmotor sei und was lediglich ein überholter Motor.

Praxis

Das Urteil dürfte viele Autoexperten überraschen. Denn Interessenten für einen alten BMW M5 könnte man durchaus unterstellen, dass sie verstehen, dass ein Austauschmotor eben kein generalüberholtes altes Aggregat sein darf. In der Regel sind Interessenten für solche Autos relativ gut informiert. Aber auch Laien mögen sich wundern. Schon der Begriff Austauschmotor weist deutlich darauf hin, dass hier ein völlig anderer Motor eingebaut sein muss, nicht bloß ein verändertes oder überholtes Aggregat.

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