Auswuchten bleibt unverzichtbar
Aus Kostengründen lassen viele Kunden eingelagerte Räder nicht mehr auswuchten. Das „Auswuchten ist technisch notwendig“, sagen jedoch der BRV und die Autohersteller.
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„Reifenfachhändler berichten vermehrt über sparsame Verbraucher, die beim Reifenwechsel auf das Auswuchten verzichten wollen – insbesondere dann, wenn die vor der letzten Inbetriebnahme schon einmal gewuchteten Räder über den Sommer eingelagert waren. In unserer Geschäftsstelle häufen sich deshalb zur Zeit Anfragen unserer Mitgliedsbetriebe, ob für das Auswuchten von Rädern bei der Neumontage eine technische Notwendigkeit besteht“, sagt Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV, Bonn).
Um den Kunden die technischen Gründe zu verdeutlichen, die für das Auswuchten sprechen, hat der BRV die deutschen Automobilhersteller Audi, BMW, Mercedes, Porsche und VW um eine Stellungnahme gebeten. Alle Hersteller sprachen sich dafür aus, an dem Verfahren festzuhalten.
Aus Gramm werden Kilogramm
Die Gründe dafür: Schon eine statische Unwucht des Rades von nur zehn Gramm wirkt durch die Fliehkraft im Fahrbetrieb bei 100 km/h so stark wie 2,5 Kilogramm. Bei 200 km/h verursacht diese minimale Ungenauigkeit bereits zehn Kilogramm Unwucht, die Rad und Reifen, Radlager, Achsaufhängung und Karosserie belasten.
Die Folgen: Die Kontaktfläche und damit die Haftung zwischen Reifen und Fahrbahn nimmt ab. Das Fahrzeug liegt unruhiger, Lenkradzittern und Vibrationen beeinträchtigen den Fahrkomfort. Die permanente Krafteinleitung reduziert zudem die Lebensdauer der Achs- und Karosseriebauteile.
Unwuchten entstehen schnell
Doch warum sollten Räder nach dem Einlagern erneut geprüft werden? Leider halten die Räder ihren bei der ersten Montage eingestellten Wuchtzustand nicht über die gesamte Nutzungsdauer konstant. Schon eine Fahrt über die Bordsteinkante oder verloren gegangene Auswuchtgewichte können zu einer Unwucht führen. Insofern sollte die Werkstatt – schon aus Sorgfaltspflicht – eingelagerte Kompletträder überprüfen, bevor sie sie an das Kundenfahrzeug montiert. Sollte der Kunde diese Dienstleistung trotzdem ablehnen, kann die Werkstatt einen schriftlichen Haftungsausschluss vereinbaren.
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