Kfz-Gewerbe Bayern Autoreparatur soll steuerlich absetzbar sein

Von Nick Luhmann 2 min Lesedauer

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Die Reparaturkosten am Auto sollten Verbraucher von der Steuer absetzen können. Das würde vielen Verbrauchern eine finanzielle Entlastung bringen und auch die Schwarzarbeit eindämmen, so das Kfz-Gewerbe Bayern,

Autoreparaturen sollen als haushaltsnahe Dienstleistungen eingestuft und damit bei der Steuerberechnung berücksichtigt werden können, fordert das Kfz-Gewerbe Bayern.(Bild:  ProMotor)
Autoreparaturen sollen als haushaltsnahe Dienstleistungen eingestuft und damit bei der Steuerberechnung berücksichtigt werden können, fordert das Kfz-Gewerbe Bayern.
(Bild: ProMotor)

Reparaturen am eigenen Kfz sollten als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt und daher im Rahmen der Steuererklärung absetzbar werden, fordert das Kraftfahrzeuggewerbe Bayern. „Besonders in einem Flächenland wie Bayern ist gerade außerhalb der Ballungsräume der Weg zur Arbeit, zum Einkauf, zum Arzt oder zur Kita und damit der eigene Haushalt ohne ein eigenes Auto oftmals überhaupt nicht zu managen“, begründet Günter Friedl, Präsident und Landesinnungsmeister des Kfz-Gewerbes Bayern den Vorstoß. Die Autoreparatur müsse deshalb dringend als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt und dazu das Einkommensteuergesetz geändert werden.

Politisch sei dieser Schritt in mehrerlei Hinsicht sinnvoll, so Friedl. Die steuerliche Absetzbarkeit wäre für viele Bürger eine finanzielle Erleichterung, die besonders auch im ländlichen Raum zum Tragen komme, der nicht vom Deutschlandticket profitiere. Obwohl viele Bürger auf ihr Auto angewiesen seien, verzichteten sie aufgrund der schlechten gesamtwirtschaftlichen Lage auf notwendige Reparaturarbeiten und ließen stattdessen nur das Nötigste reparieren lassen, zum Beispiel vor der HU. Die steuerliche Absetzbarkeit wäre also kein Geschenk, sondern würde da helfen, wo sie gebraucht wird: „Zur Aufrechterhaltung der individuellen Mobilität“, so Friedl.

Auch Fahrradreparaturen könnten als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten

Außerdem würde durch die Absetzbarkeit möglicher Schwarzarbeit der Nährboden entzogen – ohne Rechnung gibt es keinen Steuervorteil. Das wiederum würde besonders auch der Verkehrssicherheit zugutekommen. Um eine steuerpolitische Ungleichheit zu vermeiden, wäre es zudem denkbar, auch Reparaturen für Fahrräder und E-Bikes, die ja beispielsweise zum einkaufen genutzt werden, ebenfalls als haushaltsnah einzustufen.

Auch sei nicht zu befürchten, dass die steuerliche Absetzbarkeit „ins Kraut schießen“ würde: „Die Kosten für Reparaturen setzen sich ja sowohl aus den Kosten der Ersatzteile als auch der eigentlichen Handwerksleistung zusammen. Es wäre weiterhin nur die handwerkliche Arbeit absetzbar – die zudem auf 20 Prozent, maximal 1.200 Euro pro Jahr gedeckelt ist“, sagte Friedl.

Bislang sind Kfz-Reparatur nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen absetzbar, beispielsweise bei Geschäftsfahrzeugen.

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