„Autos haben keine ethischen Rechte“
Hersteller wollen schon in einigen Jahren autonome Fahrzeuge auf den Markt bringen. Die Fachjuristen auf dem Deutschen Autorechtstag sind skeptisch. Sie bezweifeln die rechtlichen Grundlagen dafür.

Glaubt man den Automobilherstellern, steht das automatisierte Fahren kurz vor dem Durchbruch. Schon im nächsten Jahrzehnt wollen die Hersteller nach eigenen Aussagen die Vision von den selbstfahrenden Autos auf die Straße bringen. Doch damit wird es wohl nichts, davon sind zumindest die Rechtsexperten beim 10. Deutschen Autorechtstag überzeugt.
„Das autonome Fahrzeug, wie es diese Bezeichnung suggerieren soll, wird es nicht geben“, sagte Jürgen Bönninger, Geschäftsführer der FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH, einleitend. „Ein Fahrzeug kann sich nicht als Wesen der Freiheit begreifen und aus dieser Freiheit heraus handeln. Und wir werden einem Fahrzeug genauso wenig wie einem Roboter ethische Rechte zuordnen wollen.“

Das autonome Fahren war ein Hauptthema bei der zweitätigen Veranstaltung, die in diesem Jahr in Königswinter stattgefunden hat. Mit diversen Beiträgen beleuchteten die Fachjuristen das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven.
Bönninger machte deutlich, dass Verkehrssysteme künftig intelligenter gestaltet werden. Ein wesentlicher Vorteil der „Vernetzung der Dinge“ sei die Entlastung vom „digitalen Stress“. Aber die Vernetzung der Fahrzeuge bringe natürlich nicht nur Vorteile, sondern auch Herausforderungen, wie Bönninger erläuterte. Dabei sei Vertrauen ein entscheidender Aspekt. Viele Fahrer kämpften mit Befürchtungen, wenn sie die Kontrolle des Fahrzeuges an Rechner abgeben. Entscheidend für den Erfolg sei, das Vertrauen in die Technik zu gewinnen.
Dabei spielten Automobilhersteller und Sachverständige eine entscheidende Rolle. Wesentlicher Aspekt könne die Schaffung eines Wettbewerbsrechts in Automobil- und Verkehrswirtschaft sein, das einer Marktbeherrschung mittels Digitalisierung und Vernetzung entgegentritt. Es dürfe keine Abhängigkeit des Kunden von einem Hersteller oder Netzbetreiber entstehen. In diesem Zusammenhang sei es Kernaufgabe der Sachverständigen, zwischen Entwicklern und Anwendern von Technik zu vermitteln und somit Vertrauen in die Technik zu schaffen.
Bei der Abwägung der Vor- und Nachteile autonomer Kraftfahrzeuge schilderte der Würzburger Jura-Professor Eric Hilgendorf den „Aschaffenburger Fall“: Der Fahrer eines mit einem Spurhalteassistenten ausgestatteten Pkws verlor am Steuer das Bewusstsein. Das Fahrzeug fuhr mit hoher Geschwindigkeit weiter, blieb dank des Assistenzsystems auf der Straße und überfuhr eine Mutter mit ihrem Kind; beide kamen zu Tode.
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