Deutscher Autorechtstag Autos sind keine Wegwerfartikel

Von Silvia Lulei 2 min Lesedauer

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Das Recht auf Reparatur kommt. Für Autos sei es jedoch sinnlos, meinen Juristen. Denn Autos sind keine Wegwerfartikel. Beim Deutschen Autorechtstag diskutierten Juristen über die Gesetzgebung zum Autorecht.

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag mit Referenten: (obere Reihe v.l.) ADAC-Generalsyndikus Jürgen Verheul, RA Dr. Kurt Reinking, Autorechtstags-Präsident Prof. Dr. Ansgar Staudinger, RAin Eva Hettwer, ADAC-Juristin Julia Neumeier, Richter am BGH Dr. Oliver Klein, BVfK-Präsident Ansgar Klein, (untere Reihe v.l.) Vors. Richter am BGH a.D. Wolfgang Ball, RA Marcus Gülpen, RA Michael Fitz, RA Dr. Thomas Almeroth, ZKF-Ehrenpräsident Peter Börner, ZDK-Geschäftsführer Ulrich Dilchert, ADAC-Jurist Klaus Heimgärtner(Bild:  BvfK)
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag mit Referenten: (obere Reihe v.l.) ADAC-Generalsyndikus Jürgen Verheul, RA Dr. Kurt Reinking, Autorechtstags-Präsident Prof. Dr. Ansgar Staudinger, RAin Eva Hettwer, ADAC-Juristin Julia Neumeier, Richter am BGH Dr. Oliver Klein, BVfK-Präsident Ansgar Klein, (untere Reihe v.l.) Vors. Richter am BGH a.D. Wolfgang Ball, RA Marcus Gülpen, RA Michael Fitz, RA Dr. Thomas Almeroth, ZKF-Ehrenpräsident Peter Börner, ZDK-Geschäftsführer Ulrich Dilchert, ADAC-Jurist Klaus Heimgärtner
(Bild: BvfK)

Auf dem Petersberg bei Bonn fand am 16. und 17. März 2026 der 19. Deutsche Autorechtstag statt, der vom ADAC, dem Bundesverband freier Kfz-Händler (BvfK) und dem ZDK gemeinsam veranstaltet wird. Ein Schwerpunkt lag auf der Reparatur von Unfallfahrzeugen und den damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen. Diskutiert wurden Ursachen und Auswirkungen von Reparaturverzögerungen, insbesondere durch anhaltende Lieferkettenprobleme, sowie rechtliche Folgen für Gewährleistungs- und Garantiearbeiten, Rückrufe und Mietwagen- beziehungsweise Nutzungsausfallkosten.

Intensiv gesprochen wurde über den Einsatz gebrauchter Ersatzteile. Ein Resumee des Autorechtstags war, dass deren Bedeutung angesichts von Ersatzteilknappheit, Kostenentwicklung und Nachhaltigkeitszielen steigen wird. Allerdings gebe es derzeit noch viele rechtliche, praktische und haftungsrechtliche Unsicherheiten. Daher sprachen sich die Beteiligten dafür aus, gemeinsam rechtliche und praktische Konzepte zu entwickeln, um den Einsatz gebrauchter Ersatzteile künftig rechtssicher zu ermöglichen.

Ein defektes Handy und ein defektes Auto sind nicht vergleichbar

Der Präsident des Autorechtstags, Prof. Dr. Ansgar Staudinger, informierte über das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren, dass die Justizministerin vorbereitet. Dies sehe als Anreiz für den Verbraucher vor, dass die Haftung beim gewerblichen Handel mit gebrauchten Gütern erweitert werde.

Staudinger kommentierte den Entwurf kritisch: „Bei defekten Handys und Heizlüftern mögen die Anreize Wirkung entfalten. Dies lässt sich jedoch nicht auf Kraftfahrzeuge übertragen, da diese immer so lange repariert werden, wie es wirtschaftlich sinnvoll ist.“ Ansgar Klein, Präsident des Bundesverbandes freier Kfz-Händler (BvfK) ergänzte: „Autos sind keine Wegwerfartikel.“

BGH-Richter präsentieren Rechtsprechung zum Kauf-, Leasing- und Unfallrecht

Drei Senatsvertreter des Bundesgerichtshofs (BGH) stellten beim Autorechtstag die einschlägige Rechtsprechung vor: Sie präsentierten unter anderem die Sichtweise des BGH zu den Fragen der Anspruchszuordnung bei Verkehrsunfällen mit geleasten oder sicherungsübereigneten Fahrzeugen. Diese Fälle gewinnen an Komplexität, wenn Ansprüche an Unfallgegner abgetreten werden.

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Bedeutung von Zustandsnoten und Gutachten beim Autokauf. Insbesondere beim Oldtimer-Kauf kommt diesen eine erhebliche wertbildende Funktion zu. Daher sind sie häufig als Beschaffenheitsvereinbarungen zu qualifizieren.

Darüber hinaus erhielten die Teilnehmer eine Übersicht zu den Rechtsproblemen bei finanzierten Autokäufen, die unter anderem die Ordnungsgemäßheit von Widerrufsbelehrungen, damit verbundene Pflichtangaben sowie die Rechtsfolgen einer missbräuchlichen Ausübung des Widerrufsrechts und den daran geknüpften Rechtsfolgen umfasste. Umfangreiche Einblicke in nationale und internationale Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie weitere Brennpunktthemen wie die Gefahren nachlässiger Geldwäscheprävention rundeten den 19. Autorechtstag ab.

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