AVG-Pleite: Insolvenzverwalter geht gegen Verjährung vor

Autor Christoph Baeuchle

Die Pleite der Baumer Automobilvertriebs GmbH betrifft Tausende Betriebe. Der Insolvenzverwalter tritt nun an die Betriebe heran, um einer Verjährung vorzubeugen.

(Bild: VBM-Archiv)

Die Insolvenz der Baumer Automobilvertriebs GmbH (AVG) Ende vergangenen Jahres zieht weitere Kreise. Insolvenzverwalter Hans W. Bauer hat nun die betroffenen Betriebe erneut angeschrieben und sie zum Verzicht der Verjährungseinrede aufgefordert. Vor einer Unterzeichnung der Verzichtserklärung rät der ZDK den Betrieben unbedingt zur Rücksprache mit ihrem Steuer- und Rechtsberater.

Im vergangenen Jahr musste die AVG Insolvenz anmelden, nachdem ihr die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer erstattet wurde. Das Angebot des Unternehmens, Händler beim Verkauf von Fahrzeugen ins EU-Ausland zu unterstützen, nutzten Tausende von Betrieben.

Hintergrund der Nichterstattung ist die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung: Sie unterstellt aufgrund der Vielzahl der von ihr gesichteten Sachverhalte regelmäßig, dass nur ein Vermittlungsgeschäft zwischen dem verkaufenden Autohaus und der AVG bestand. Dies zwingt den Insolvenzverwalter nun, die zivilrechtlichen Ansprüche auf Rückzahlung der Umsatzsteuer gegenüber den betroffenen Kfz-Händlern geltend zu machen.

Parallel will er nach eigenen Aussagen die Rechtsansicht der Finanzverwaltung in einem gleichzeitig laufenden Steuerverfahren widerlegen. Dann könnten die Finanzbehörden die steuerliche und zivilrechtliche Wirksamkeit der Verträge zwischen den Autohäusern und der AVG nicht mehr anzweifeln. Dieser Ausgang ist für die weitere Entwicklung entscheidend.

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