Neuregelung Umweltbonus „Bärendienst für den Klimaschutz“

Von Nick Luhmann

Auf scharfe Kritik beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) stößt der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Neuregelung des Umweltbonus. Demnach soll das Datum des Antrags maßgebend für die Förderbedingungen bleiben. Für die Antragstellung muss das Fahrzeug aber zugelassen sein.

Ab Januar 2023 sollen Plug-in-Hybride nicht mehr gefördert werden. Die Änderungspläne der Politik für den Umweltbonus werden vom ZDK scharf kritisiert.
Ab Januar 2023 sollen Plug-in-Hybride nicht mehr gefördert werden. Die Änderungspläne der Politik für den Umweltbonus werden vom ZDK scharf kritisiert.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) fordert, wegen der langen Lieferzeiten für Neuwagen das Datum der Fahrzeugbestellung als maßgebend festzulegen, damit Kunden und Händler Planungssicherheit bekommen. Entsprechende Vorschläge hatte der ZDK bereits mehrfach vorgelegt.

Im Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) heißt es dazu, dass die Wiedereinführung eines zweistufigen Verfahrens zur Reservierung der Fördermittel wegen langer Lieferzeiten einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten würde.

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Darüber hinaus sollen ab dem 1. Januar 2023 Plug-in-Hybride (PHEV) nicht mehr gefördert werden, weil laut dem BMWK-Entwurf eine Förderung von PHEV in Abhängigkeit von der elektrischen Fahrleistung zu unverhältnismäßig hohem Aufwand geführt hätte.

„Mit diesen Vorschlägen erweist das BMWK dem Klimaschutz einen Bärendienst“, sagt ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn. „Das Beharren auf dem Zulassungsdatum ist ein Sieg behördlicher Bequemlichkeit über die Erfordernisse der Praxis und des Vertrauensschutzes. Wer ein batterieelektrisches Fahrzeug bestellt, erwirbt jetzt nur noch ein Los zur Teilnahme an der Förderlotterie. Das wird den Absatz dieser Fahrzeuge zunehmend bremsen.“

Auch der Förderungsstopp für Plug-in-Hybride ist aus Sicht des ZDK nicht nachzuvollziehen. „Die Plug-in-Hybride öffnen den niedrigschwelligen Einstieg in die Elektromobilität und bieten zurzeit die einzige Möglichkeit, lokal emissionsfreies Fahren mit Langstreckentauglichkeit zu verbinden“, betont Peckruhn.

„Es ist naiv, zu glauben, dass die PHEV-Interessenten sich jetzt kollektiv für rein batterieelektrische Fahrzeuge entscheiden. Stattdessen werden sich viele Menschen entweder für einen neuen Verbrenner oder die Weiternutzung des bisherigen Verbrenners entscheiden.“

Der ZDK-Vizepräsident fordert die Politik „dringend dazu auf, diese für den Kunden sowie den Fahrzeughandel wichtigen Aspekte in der anstehenden Ressortabstimmung zu berücksichtigen“.

Noch keine Vorschläge zur Förderung von Gebrauchten

Die Änderungsvorschläge des BMWK sehen Folgendes vor:

  • Die Förderung für Plug-In-Hybride soll am 31. Dezember 2022 enden, weil nur noch Fahrzeuge mit einem nachweislich positiven Klimaschutzeffekt gefördert werden sollen. Die Förderung von Plug-in-Hybriden in Abhängigkeit von der elektrischen Fahrleistung wäre ein unverhältnismäßig hoher bürokratischer Aufwand, so das BMWK.
  • Ab dem 1. Januar 2023 gibt es für rein elektrische Fahrzeuge (BEV) nur noch einen pauschalen Fördersatz, der sich wie folgt darstellt. Der Bundesanteil am Umweltbonus mit Innovationsprämie liegt 2023 bei 4.000 Euro und 2024 sowie 2025 bei 3.000 Euro.
  • Die Bemessungsgrundlage wird zukünftig der Gesamtfahrzeugpreis (brutto, inkl. Sonderausstattung) sein, statt wie bisher der Nettolistenpreis des Basismodells (ohne Sonderausstattung). Dieser Gesamtfahrzeugpreis liegt künftig bei maximal 65.000 Euro.
  • Das Zulassungsdatum des Fahrzeugs bleibt weiterhin maßgebend für den Förderantrag und damit für die Förderhöhe und Förderbedingungen. Die Umstellung auf ein zweistufiges Verfahren (Stichwort „Bestelldatum“) würde ebenfalls einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten.
  • Die Mindesthaltedauer wird von sechs auf zwölf Monate erhöht. Leasingverträge mit einer Leasingdauer von unter zwölf Monaten sind zukünftig nicht mehr förderfähig.
  • Die Fördersätze für Leasingverträge zwischen 12 und 23 Monaten liegen 2023 bei 2.000 Euro und 2024/2025 bei 1.500 Euro. Bei Leasinglaufzeiten von mehr als 23 Monaten betragen die Fördersätze im Jahr 2023 dann 4.000 Euro und 2024/2025 3.000 Euro

Zur Förderung junger Gebrauchter gibt es bislang keine Informationen. Die aktuellen Förderrichtlinien müssten jedoch aufgrund der geplanten Anhebung der Mindesthaltedauer auf 12 Monate ebenfalls angepasst werden, oder sie entfallen in Zukunft.

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