Betriebe können jetzt Ausbildungsprämien beantragen

Von Doris S. Pfaff

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Wenn Betriebe trotz Coronakrise weiter ausbilden, können sie auf eine Förderung hoffen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat nun die erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ bekanntgegeben.

Wenn angeschlagene Betriebe trotz anhaltender Krise weiter ausbilden, bietet der Bund finanzielle Hilfen. (Bild:  Promotor)
Wenn angeschlagene Betriebe trotz anhaltender Krise weiter ausbilden, bietet der Bund finanzielle Hilfen.
(Bild: Promotor)

Der Bund hat im Rahmen seines Konjunkturpakets zur Stabilisierung der Wirtschaft in der anhaltenden Coronakrise das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen. Es bietet für 2020 und 2021 kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern verschiedene finanzielle Hilfen, sofern sie in anerkannten Ausbildungsberufen ausbilden und von der Corona-Pandemie besonders schwer betroffen sind.

Mit dem Programm werden gewährt:

  • Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 beziehungsweise 3.000 Euro für Betriebe, die trotz Coronakrise ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen,
  • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, wenn der Ausbildungsbetrieb Auszubildende und Ausbilder nicht in Kurzarbeit schickt,
  • Übernahmeprämien an Betriebe, die Auszubildende von insolventen Betrieben übernehmen.

Die Förderrichtlinie kann auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung abgerufen werden. Die entsprechenden Förderanträge der Bundesagentur für Arbeit (BA) für die „Ausbildungsprämie“ und „Ausbildungsprämie plus“ gibt es auf der Internetseite der durchführenden BA. Bei der BA ist auch der Antrag zur Übernahmeprämie hinterlegt. Außerdem bietet die BA eine Übersichtsseite mit allgemeinen Hinweisen zum Bundesprogramm.

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