BGH: 15 Prozent bei Nichtabnahme eines Neuwagens
In zahlreichen AGB ist geregelt, dass ein Käufer 15 Prozent des Kaufpreises zahlen muss, wenn er einen bestellten Neuwagen nicht abnimmt. Das sei nicht zu beanstanden, so der Bundesgerichtshof.

Nimmt ein Autokäufer einen bestellten Neuwagen nicht ab, so darf ihm der Verkäufer 15 Prozent des Bruttokaufpreises in Rechnung stellen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss vom 27.6.2012 (AZ: VIII ZR 165/11) bestätigt.
Zum Hintergrund: Beim zuständigen Senat des BGH wurde Revision gegen eine Gerichtsentscheidung eingelegt, wonach der Käufer eines Neuwagens bei Nichtabnahme 15 Prozent des Kaufpreises als Entschädigung an den Verkäufer zahlen muss. Eine solche Regelung findet sich in zahlreichen AGB zum Neuwagenkauf.
Aussage des Gerichts
Der BGH legte in diesem Beschluss dar, dass die Revision nicht zuzulassen war, weil über die zu entscheidende Frage bereits in einem früheren BGH-Urteil entschieden wurde. Es handelt sich um ein Urteil vom 27.9.1995 mit dem AZ: VIII ZR 257/94. Darin wurde die AGB-Klausel, wonach ein Käufer bei Nichtabnahme eines Neuwagens 15 Prozent des Bruttokaufpreises zu zahlen hat, für wirksam erklärt.
Der BGH bestätigt dieses Urteil und weist darauf hin, dass ein anderes BGH-Urteil, in dem die Pauschale lediglich 10 Prozent des Kaufpreises betrug (Urteil vom 14.4.2010, AZ: VIII ZR 123/09), hier nicht einschlägig sei, weil es keinen Neuwagen-, sondern einen Gebrauchtwagenkauf betraf.
Auch führten die Einwände in der einschlägigen verkehrsrechtlichen Fachliteratur (Reinking/Eggert), wonach die Gewinne im Autohandel seit Jahren erheblich zurückgingen, hier nicht zu einer anderen Bewertung. Die Margen könnten durch die Händler durch verschiedene Maßnahmen verbessert werden und seien im Übrigen von vielerlei Faktoren abhängig.
Praxis
Die mit diesem BGH-Beschluss nochmals abgesegneten Neuwagenverkaufsbedingungen, wonach der Käufer bei Nichtabnahme eines bestellten Fahrzeuges die nicht unerhebliche Strafzahlung von 15 Prozent des Bruttokaufpreises zahlen muss, spiegelt die Interessenlagen beim Fahrzeugkauf richtig wieder, wie die praktischen Erfahrungen im Fahrzeughandel zeigen. Bestellt werden Fahrzeuge, die in Punkto Modell, Farbe, Ausstattung auf die individuellen Wünsche des Käufers genau zugeschnitten sind. Es ist häufig Glückssache, für ein solches individualisiertes Fahrzeug einen anderen Käufer zu finden. Um dem Glück auf die Sprünge zu helfen, müssen meist erhebliche Preisnachlässe gewährt werden. Pauschale 15 Prozent sind insoweit ein durchaus realistischer Wert.
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