Pandemie Corona-Arbeitsschutzverordnung soll Anfang Februar fallen

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

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Die Corona-Schutzverordnung am Arbeitsplatz könnte dem Bundesarbeitsminister zufolge schon bald enden. Arbeitgeber und Handwerk begrüßen das vorgezogene Aus.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung war bis einschließlich 7. April dieses Jahres befristet worden.(Bild:  Audi)
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung war bis einschließlich 7. April dieses Jahres befristet worden.
(Bild: Audi)

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung am Arbeitsplatz bereits am 2. Februar und damit zwei Monate früher als vorgesehen beenden. Das geht aus einem Referentenentwurf des Ministeriums für eine Verordnung hervor, der am Donnerstag in Berlin bekannt wurde.

Begründet wird der Schritt „mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Coronavirus“ und den „allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens“. Daher seien „aktuell bundesweit keine allgemeinen Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zur Minimierung tätigkeitsbedingter Infektionsrisiken mehr erforderlich“. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung werde aufgehoben. Die Arbeitgeber und das Handwerk begrüßten das vorgezogene Aus und sprachen von einem wichtigen Schritt hin zu mehr Normalität.

Auch Maskenpflicht soll fallen

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung war Anfang Oktober 2022 aktualisiert und bis einschließlich 7. April dieses Jahres befristet worden. Demnach müssen Arbeitgeber bisher im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen. Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Heimarbeit waren bereits im März vergangenen Jahres ausgelaufen.

Ebenfalls am 2. Februar soll die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr fallen. Das hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vergangene Woche angekündigt und darauf verwiesen, dass sich die Pandemielage stabilisiert habe. Die Bundesregierung kann die Maßnahme per Rechtsverordnung ganz oder teilweise aussetzen.

Zur Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung heißt es, „an die Stelle verbindlicher Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz werden unverbindliche Empfehlungen treten, die Betriebe und Verwaltungen im Falle erneuter lokaler oder branchenspezifischer Infektionsausbrüche in die Lage versetzen, praxisgerechte und wirksame betriebliche Maßnahmen umsetzen zu können“.

BDA-Chef nennt früheres Aus einen „vernünftigen Schritt“

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, nannte das frühere Aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung einen „vernünftigen Schritt“. Corona sei Teil der neuen Normalität geworden: „Wir begrüßen, dass Bundesarbeitsminister Heil unsere Forderung aufgenommen hat, die Regeln vorzeitig zu beenden.“ Die Ampel-Koalition habe verstanden, dass man parallel zum Ende der Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr auch wieder zur Normalität in Betrieben kommen müsse. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wollte sich zunächst nicht äußern.

Aus Sicht von Handwerks-Präsident Jörg Dittrich stärkt der Schritt die Eigenverantwortung der Betriebe und erkennt zugleich ihre hohen Arbeitsschutzstandards an. „Während des gesamten Pandemieverlaufs haben die Betriebe und ihre Beschäftigten gute Lösungen gefunden und gerade im Handwerk gemäß dem Motto gehandelt: Gesundheitsschutz der Mitarbeiter ist zugleich auch Betriebe-Schutz“, sagte der Präsident des Handwerks-Verbandes ZDH.

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