Möglicher Rückruf
Fallen Autos von Longus-Zweisäulen-Hebebühnen?
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Eine von Longus vertriebene Hebebühnenbaureihe wurde vom Regierungspräsidium Tübingen als „gefährliches Produkt“ eingestuft. Grund: Konstruktive Mängel können zum Fahrzeugabsturz führen. Longus widerspricht, doch das Regierungspräsidium bleibt hartnäckig.
In ihrer Datenbank „Gefährliche Produkte“ veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Produktrückrufe, Produktwarnungen, Untersagungsverfügungen und sonstige Informationen zu gefährlichen Einzelprodukten. Geregelt ist das in Deutschland unter anderem durch das Produktsicherheits- (ProdSG) und das Marktüberwachungsgesetz (MüG). Website: www.baua.de. Navigation: Themen/Monitoring und Evaluation/Marktüberwachung und Produktsicherheit.
Seit dem 21. November 2025 findet sich in dieser Datenbank auch ein Datensatz zur Zweisäulen-Hebebühne LHB-2.45-P des Stuttgarter Werkstattausrüsters Longus. Der Datensatz trägt die Safety-Gate-Nummer SR/04075/25. Die Einstufung als „gefährliches Produkt“ wird so begründet: „Die mechanischen Festigkeits- und Sicherheitseinrichtungen des Aufzugs sind unzureichend, wodurch eine übermäßige Belastung unter schweren oder ungleichmäßigen Lasten riskiert wird. Dies könnte dazu führen, dass das Fahrzeug fällt, was zu Verletzungen führt.“ Es handele sich um ein online verkauftes Produkt, „insbesondere über Ebay (eindeutige Kennung: 145365604533)“. In mehreren Punkten seien die Anforderungen der Fahrzeughebebühnen-Norm EN 1493 nicht erfüllt worden.
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