DAT: Daten für die HU

Von Steffen Dominsky

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Die Deutsche Automobil Treuhand erweitert ihr Angebot. Ein europaweit nutzbares Portal stellt HU-Prüfern notwendige und im Rahmen der Verordnung EU 2019/621 vorgeschriebene Fahrzeugdaten zur Verfügung.

Die DAT bietet jetzt auch Fahrzeugdaten, die HU-Prüfer im Rahmen der PTI europaweit nutzen können.(Bild:  DAT)
Die DAT bietet jetzt auch Fahrzeugdaten, die HU-Prüfer im Rahmen der PTI europaweit nutzen können.
(Bild: DAT)

Die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) hat ein für die weiterentwickelte Hauptuntersuchung (HU) europaweit nutzbares Onlineportal entwickelt. Dank ihm können Fahrzeughersteller den Prüfingenieuren alle für die technische Überwachung erforderlichen, fahrzeugspezifischen Daten zur Verfügung stellen. Diese im Rahmen der HU zu verwenden, schreibt die EU für sämtliche ab dem 20. Mai 2018 erstmals zugelassenen Personenkraftwagen vor. Die DAT teilt jetzt mit, dass sich die Marken Honda, Mazda und Opel bereits für ihre Lösung entschieden hätten.

Werden Fahrzeuge der genannten Fabrikate zu einer periodisch-technischen Inspektion (PTI) vorgestellt, stehen allen Anwendern innerhalb der EU die entsprechenden Daten in ihrer Sprache zur Verfügung. Voraussetzung ist eine einmalige Registrierung und Freischaltung. Um das Fahrzeug zu identifizieren, muss der PTI -Prüfer die Fahrgestellnummer (VIN) eingeben. Daraufhin erhält er die relevanten technischen Angaben zur Prüfung der Systeme. Zusätzlich zu den AU-Daten erweitert die DAT damit ihr Portfolio um einen weiteren Baustein für die zügige Durchführung der Hauptuntersuchung – und das europaweit.

Ein Schritt auf dem Weg zu null Verkehrstoten

Zum Hintergrund: Die Europäische Union betreibt seit Jahren ein Programm, mit dem die Zahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2050 bei nahezu Null liegen soll. Ein Baustein dieses Konzepts ist die qualitative Verbesserung der PTI. Bereits in den vergangenen Jahren wurde europaweit die Modernisierung der Bremsenprüfung sowie der Prüfung der Scheinwerfereinstellung vorangetrieben. Zudem verfügen moderne Automobile je nach Ausstattungsumfang über eine Vielzahl sicherheitsrelevanter, elektronischer Systeme. Auch diese müssen im Rahmen einer Hauptuntersuchung überprüft werden.

Da moderne Fahrzeuge ab Werk einen hohen Individualisierungsgrad aufweisen, ist es für den Prüfingenieur kaum möglich, den vollständigen Ausstattungsumfang jedes Fahrzeugs sofort zu erkennen. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/621 sorgt die EU hier für Abhilfe. Die in der Vergangenheit bereits über die Fahrzeugsystemdaten GmbH (FSD) in Dresden für die HU hierzulande bereitgestellte Datenlösung ist eine (bislang) nationale Lösung und wird der genannten Durchführungsverordnung nicht vollumfänglich gerecht.

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