Der Autohandel in Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein kommt ab Montag aus dem Lockdown. Die Kfz-Landesverbände erkennen einen Schritt in die richtige Richtung. Kritik an der Öffnungsstrategie von Bund und Ländern gibt es dennoch.
In vielen Landkreisen ist ab Montag die Öffnung des Einzelhandels unter Auflagen wieder möglich.
In einigen Bundesländern zeichnet sich ab, dass ab Montag wieder geschäftiger Betrieb herrschen könnte, vor allem in Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz stabil unter 50. Entscheidend jedoch ist, welche Zahlen als Maßstab für die Lockerungen gelten, die landesweiten oder die regionalen. Die Details dazu legen die Landesregierungen fest, die ihre Coronaschutzverordnungen gemäß den Beschlüssen von Bund und Ländern anpassen müssen und im Laufe des Wochenendes veröffentlichen.
Vertreter der Kfz-Branche sehen den Öffnungen mit Freude entgegen, wenn auch mit Einschränkungen. „Wir werden uns weiter für eine Rückkehr zur Normalität einsetzen“, sagte Albert Vetterl, Präsident des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern. Grundsätzlich werte er die Bund-Länder-Beschlüsse positiv. „Für einen Großteil der rund 7.000 bayerischen Kfz-Innungsbetriebe bedeuten die neuen Regelungen einen Schritt in die richtige Richtung. Der Autohandel in Bayern kann ab 8. März öffnen“, so Vetterl.
Das gilt jedoch ausschließlich in den Landkreisen, deren Inzidenzzahl am Montag unter 50 liegt. Liegt sie über 50, aber noch unter 100, ist der stationäre Handel nur nach Terminvereinbarung möglich. Vetterl fürchtet, dass die letztere Gruppe einen klaren Nachteil hat. „Kunden, die jetzt ein Auto kaufen wollen, fahren dann einfach in den Nachbarlandkreis. Dadurch verpufft der dringend notwendige wirtschaftliche Nachholeffekt in den besonders stark von Corona betroffenen Regionen“, kritisierte er. Daher werde sich der Landesverband weiterhin für Lockerungen einsetzen, der Autohandel müsse schnellstmöglich überall in Bayern zum Normalbetrieb zurückkehren können.
Vetterl und Beuß fürchten Hin- und Her von Schließungen
Immerhin 16 von 44 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg erfüllen aktuell den notwendigen Inzidenzwert von unter 50, um die Handelsbetriebe wieder aufzuschließen. Das meldet der dortige Landesverband des Kraftfahrzeuggewerbes. Wo die Zahlen höher sind, ist immerhin das Terminshopping möglich. Wegen einer Inzidenz über 100 bleibt der Handel in Baden-Württemberg nur in den Landkreisen Schwäbisch Hall und Rottweil vorerst noch zu. Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer des Kfz-Landesverbands, freut sich dennoch über „die großen Chancen für Autohäuser in Kreisen mit niedrigen Inzidenzen“. Andererseits fürchtet er einen Flickenteppich und möglicherweise auch ein Hin und Her von Öffnungen und Schließungen.
Wie Beuß in einem Rundschreiben an die Verbandsmitglieder mitteilt, habe sich die Landesregierung bei der Frage, welche Inzidenzzahl für die Lockerungen zugrunde gelegt werden soll, für die 7-Tages-Inzidenzzahl in den Stadt- und Landkreisen entschieden. Allerdings stehe die Veröffentlichung der Landesverordnung noch aus. Aufgrund der jetzigen Situation sehe der Landesverband vorerst von dem angekündigten Klageweg gegen die Schließungsverordnung ab.
Auch in Schleswig-Holstein sieht es aufgrund der landesweit niedrigen Inzidenzzahlen gut aus: In einem Rundschreiben informierte der Kfz-Landesverband darüber, dass der Autohandel aufgrund des aktuellen Inzidenzwertes von unter 50 ab Montag ohne Terminvergabe öffnen könne. Nur in Flensburg geht es wegen eines höheren Wertes restriktiver zu.
Klare Regeln, wie geöffnet und wann geschlossen werden muss
Bei einem Inzidenzwert von unter 50 zu öffnen, unterliegt klaren Regeln. Die bereits beschlossenen Hygienevorgaben gelten weiter. Dabei kann für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden. Ab 800 Quadratmetern Fläche darf ein weiterer Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen. Sollte der Inzidenzwert wieder über 50 steigen, treten die Verschärfungen im Einzelhandel in Kraft. Dazu zählt die Pflicht zur Terminvereinbarung sowie zur Kontaktdatenerfassung.
Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern in der Region an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 50, muss ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder ein Schritt zurückgegangenen werden. Der nächste Öffnungsschritt kann dann nur erfolgen, wenn die Inzidenz 14 Tage stabil unter 50 bleibt beziehungsweise weiter auf die nächste Stufe abgesunken ist.
„Click and Meet“ (Terminshopping) gilt bei einem Wert bis 100. Steigt der Wert über 100, darf nur bestellte Waren nach Voranmeldung abgeholt werden („Click and Collect“). Der nächste Schritt in Richtung Öffnung setzt dann wieder die 14-tägige stabile landesweite oder regionale Inzidenzzahl voraus, die es zur nächsten Stufe braucht.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.