14. Deutscher Autorechtstag Der Gebrauchtwagenhandel wird unattraktiver
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Autos zu verkaufen, wird für Händler nicht einfacher. Es gibt eine Reihe von rechtlichen Änderungen, die die Unternehmer beachten müssen. Ab Januar 2022 gibt es Neuerungen im Verbraucherschutz, die für den Gebrauchtwagenhandel relevant sind. Experten raten, hier gegenüber dem Verbraucher mit offenen Karten zu spielen.

Einen besonderen Schwerpunkt legten die Veranstalter des 14. Deutschen Autorechtstags an diesem Montag und Dienstag auf dem Petersberg bei Königswinter – ADAC, BVfK und ZDK – auf die Änderungen und Ergänzungen des Verbraucherrechts, die durch die „Schuldrechtsreform II“ ab dem 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Diese betreffen das Gewährleistungsrecht, digitale Produkte und das Verbraucherrecht. Die Auswirkungen auf den Neu- und Gebrauchtwagenhandel insbesondere bei Sachmängelhaftung, Beweislastumkehr und Aktualisierung der digitalen Fahrzeugelemente sind nach Ansicht der Experten enorm und erfordern besonders in den Bereichen Werbung und Kaufvertrag grundlegende Änderungen.
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