Elektromobilität Dienstwagenprivileg soll E-Auto-Absatz voranbringen

Von dpa/gr 2 min Lesedauer

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Nach der staatlichen Förderung ist vor der Förderung. Damit wieder mehr E-Autos in den Markt kommen, will der Bund die Dienstwagenförderung hochfahren. Die Reaktionen darauf sind gemischt.

Teure E-Autos wie der Mercedes EQS sollen nach neuen Plänen der Regierung als Dienstwagen besser gefördert werden.(Bild:  Mercedes-Benz)
Teure E-Autos wie der Mercedes EQS sollen nach neuen Plänen der Regierung als Dienstwagen besser gefördert werden.
(Bild: Mercedes-Benz)

Die Bundesregierung plant eine neue staatliche Unterstützung, um den Absatz von Elektroautos wieder anzukurbeln. Konkret geht es um stärkere steuerliche Anreize für E-Autos als Dienstwagen. Das Kabinett will die geplanten Maßnahmen am Mittwoch auf den Weg bringen.

In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf heißt es, die Bundesregierung habe sich zum Ziel gesetzt, die Elektromobilität in Deutschland deutlich voranzubringen. „Für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Ziels bedarf es auch weitreichender steuerlicher Maßnahmen.“

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßte in einer ersten Reaktion die vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung des E-Mobilitätsstandorts. „Das ist ein wichtiges und richtiges Signal, das gerade mit Blick auf den abrupten Wegfall des Umweltbonus Ende des letzten Jahres sowie der aktuell schwächeren Nachfrage nach Elektrofahrzeugen dringend geboten ist“, heißt es in einer Mitteilung vom Mittwoch (4. September).

Kritischer sieht die Regierungsinitiative allerdings beispielsweise der Verkehrsclub Deutschland (VCD). Zwar sei eine Stärkung der E-Mobilität richtig und notwendig. Die Ursache für die schwache E-Auto-Nachfrage sieht der VCD allerdings in „der unsäglichen Debatte über das Verbrenner-Aus“. Die schwächelnde Nachfrage in der Breite werde man auch nicht bekämpfen, indem man Luxus-E-Autos als Dienstwagen für Großverdiener fördere. Das Dienstwagenprivileg benötige eine grundsätzliche Reform.

Für den Umweltverband BUND erklärte der Verkehrsexperte Jens Hilgenberg, eine Erhöhung der Abschreibungen für batterieelektrische Dienstwagen in den ersten Jahren könne durchaus sinnvoll sein, um E-Fahrzeuge dann gebraucht in den Markt zu bringen. „Hier bedarf es aber klaren Vorgaben was Preis, Größe, Energie- und Ressourcenverbrauch betrifft.“

Maßnahme ist ein Baustein der „Wachstumsinitiative“

Hintergrund der Regierungsüberlegungen ist die im Juli verabschiedete Wachstumsinitiative der Ampel-Koalition im Zuge der Haushaltsverhandlungen. Eine der Maßnahmen ist die steuerliche Förderung von E-Autos als Dienstwagen. Konkret soll für Unternehmen rückwirkend zum 1. Juli 2024 eine Sonder-Abschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge eingeführt werden. Außerdem soll bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge der sogenannte Deckel für den Brutto-Listenpreis von 70.000 auf 95.000 Euro angehoben werden.

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte bereits von einem Schub gesprochen, um die Nachfrage nach E-Mobilität wieder hochzuziehen. Er erwarte einen „Nachfrage-Push“. Dienstwagen spielen eine wichtige Rolle auch für den Gebrauchtwagenmarkt, weil sie vergleichsweise kurze Zeit gehalten werden.

Im Gesetzentwurf heißt es zu den geplanten neuen Maßnahmen, damit würden „deutliche steuerliche Anreize“ insbesondere für den Markthochlauf der Elektromobilität im betrieblichen Bereich gesetzt. Die Regelung umfasse ausschließlich neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Sie soll für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 befristet eingeführt werden. „Die temporäre Begrenzung setzt Anreize für zügige Investitionsentscheidungen.“

Kosten für den Staat

Die Steuermindereinnahmen werden im Gesetzentwurf für das Jahr 2024 als geringfügig bezeichnet. Im Jahr 2025 werden die Steuermindereinnahmen auf 480 Millionen Euro beziffert, sie sollen bis 2028 auf 540 Millionen Euro steigen.

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