Fernabsatz
Diese Dokumente sichern den Handel ab
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Beim Fernabsatz sind drei Dokumente enorm wichtig: die Widerrufsbelehrung für Fernabsatz, das Musterformular für den Widerruf und die vorvertragliche Information. Die Formulare zum Widerruf stehen weiter unten zum Download bereit.
Fernabsatz im Sinne des Gesetzes gibt es nur, wenn der Leistungserbringer (hier: der Autohändler) Unternehmer ist und der Leistungsnehmer (hier: der Käufer) als Verbraucher handelt. In dieser Konstellation greifen auch die neuen Verbraucherschutzregeln seit dem 1.1.2022.
Folglich muss auch die zeitgerechte Übersendung der vorvertraglichen Information aus § 476 Abs. 1 und 2 BGB im Auge behalten werden. Die wird im Hinblick auf Abweichungen des Fahrzeugs von den objektiven Anforderungen gebraucht – sofern vorhanden –, aber auch für die Verkürzung der Sachmängelverjährung auf ein Jahr bei Gebrauchtfahrzeugen und nicht zuletzt für den Ausschluss der Aktualisierungspflicht für die digitalen Elemente.
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