Diesel-Klage gegen VW: Richter nennt Vorgehen der US-Börsenaufsicht „verwirrend“
Erstmals sind Volkswagen und die US-Börsenaufsicht SEC in den Vereinigten Staaten vor Gericht aufeinander getroffen. Richter Charles Breyer hinterfragte dabei zunächst die Strategie der klagenden SEC kritisch und forderte eine Erklärung.

Im „Dieselgate“-Rechtsstreit sind die Anwälte von Volkswagen und Ex-Chef Martin Winterkorn erstmals vor Gericht auf die Juristen der US-Börsenaufsicht SEC getroffen. Bei der Anhörung am Bundesbezirksgericht in San Francisco musste sich die SEC kritische Fragen von Richter Charles Breyer stellen lassen. Dieser zeigte sich verwundert, warum die Behörde ihre Klage gegen VW erst 2019 einreichte. Er bezeichnete dies als „total verwirrend“ und forderte bis Juli eine Erklärung des zögerlichen Vorgehens.
Der Skandal um manipulierte Abgaswerte war bereits im September 2015 vom US-Umweltamt EPA aufgedeckt worden. Nach mehreren Vergleichen mit zahlreichen Klägern hatte es eigentlich so ausgesehen, als ob der Konzern die rechtliche Aufarbeitung der Affäre in den USA weitgehend abgeschlossen habe. Insgesamt kostete Dieselgate den Konzern inzwischen 30 Milliarden Euro. Mitte März startete die SEC überraschend einen neuen Rechtsstreit.
Der Vorwurf: Volkswagen soll während der Abgas-Manipulationen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen mehr als 13 Milliarden Dollar (12 Mrd. Euro) mit Anleihen am US-Kapitalmarkt eingesammelt haben. Anleger seien darüber getäuscht worden, dass zu der Zeit schwere Verstöße gegen US-Umweltgesetze begangen wurden.
VW will sich „mit Nachdruck“ gegen die Klage zur Wehr zu setzen. Diese richtet sich auch gegen den früheren Konzernchef Winterkorn, gegen den die US-Justizbehörden schon im Mai 2018 Strafanzeige und Haftbefehl erlassen hatten.
Dieselgate: US-Börsenaufsicht verklagt Volkswagen und Winterkorn
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