Dieselgate: BGH verdonnert Volkswagen zu Schadenersatz

< zurück

Seite: 2/2

Anbieter zum Thema

Rund 60.000 Verfahren sind noch nicht beendet

Volkswagen bezeichnete das Urteil in einer ersten Reaktion als „Schlusspunkt“. Der Konzern sei nun bestrebt, die noch offenen Verfahren im Einvernehmen mit den Klägern zeitnah zu beenden. „Wir werden hier mit entsprechenden Vorschlägen auf die Kläger zugehen. Wir wollen die Justiz schnellstmöglich entlasten“, erklärte der Autobauer. Man wolle Klägern mit Einmalzahlungen eine pragmatische Lösung anbieten. Über die Summe müsse im Einzelfall entschieden werden.

Weitere Urteile will VW vermeiden. Das berge für beide Seiten erhebliche Nachteile. „Ein Urteil bedeutet, dass der Kläger am Ende sein Fahrzeug an Volkswagen zurückgeben muss. Viele wollen ihr Fahrzeug jedoch behalten, da es einwandfrei funktioniert und eine Neuanschaffung gar nicht gewünscht ist“, hieß es von Volkswagen. Zudem dauere ein Urteil, Detailfragen könnten strittig sein, Rechtsanwälte bedeuteten Kosten und Mühen. „Einmalzahlungen halten wir deshalb für die beste Lösung, um Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen“, so der Autobauer.

Nach VW-Angaben sind bundesweit noch rund 60.000 Verfahren anhängig, also nicht rechtskräftig entschieden oder per Vergleich beendet. Das BGH-Urteil ist für viele dieser Fälle eine wichtige Weichenstellung. Trotzdem sind immer noch viele Rechtsfragen ungeklärt. Die Karlsruher Richter haben für Juli bereits die nächsten drei Verhandlungen zu anderen Diesel-Fällen angesetzt, weitere sollen folgen.

Folgt eine weitere Klagewelle?

Nach Einschätzung des Rechtsanwalts Arndt Eversberg erreicht die Diesel-Affäre mit dem Urteil „auf juristischem Parkett eine neue Dimension.“ Die Entscheidung stärke nicht nur deutschen Dieselkäufern den Rücken, sondern werde auch VW-Kunden aus ganz Europa dazu animieren, den Konzern in Deutschland zu verklagen, ist sich der Anwalt sicher.

Auf den im Rahmen einer Musterfeststellungsklage ausgehandelten Vergleich, den laut VW inzwischen rund 240.000 Diesel-Besitzer akzeptiert haben, hat das Urteil keine Auswirkungen mehr. Sie bekommen nur einen Bruchteil der Summe, die der Kläger im vor dem BGH verhandelten Fall nun erhält. Die Entschädigungssummen für Verbraucher, die einem Vergleich zugestimmt haben, liegen zwischen 1.350 und 6.257 Euro.

Mit Material von dpa.

(ID:46604893)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung