Marktprognose E-Auto-Käufer gesucht – Die Aussichten fürs Autojahr 2025

Von Julia Mauritz 8 min Lesedauer

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Die Lager sind wieder prall mit Ware gefüllt, doch es gibt aktuell keine Anzeichen dafür, dass der deutsche Neuwagenmarkt 2025 in Schwung kommt. Für den Handel dürften sich Gebrauchtwagen einmal mehr als stabilisierender Anker erweisen.

Aktuell gibt es keine Anzeichen dafür, dass der Neuwagenmarkt 2025 in Schwung kommt. Gebrauchtwagen dürften für den Handel wieder der stabilisierende Anker werden.(Bild:  alsyed - stock.adobe.com / KI-generiert)
Aktuell gibt es keine Anzeichen dafür, dass der Neuwagenmarkt 2025 in Schwung kommt. Gebrauchtwagen dürften für den Handel wieder der stabilisierende Anker werden.
(Bild: alsyed - stock.adobe.com / KI-generiert)

Selten zuvor stand die Automobilindustrie so stark negativ im medialen Fokus, wie es aktuell der Fall ist: Streiks, Werkschließungen, Massenentlassungen, gepaart mit einer wirtschaftlichen Hiobsbotschaft nach der anderen und tief verunsicherten Käufern – all das ergibt eine Mischung, die so explosiv ist, dass sich die Branche geradezu nach der Chipkrise zurücksehnen dürfte. Das Ergebnis: Von Januar bis Dezember 2024 wurden hierzulande nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nur gut 2,8 Millionen Pkw neu zugelassen – ein Rückgang von 1,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Und das, obwohl die Lager bei den Herstellern wie auch im Handel prall mit Ware gefüllt sind. Vor allem bei den elektrischen Pkw ist die aktuelle Lage gerade desolat: Per November 2024 lag der BEV-Marktanteil mit 14,4 Prozent selbst hinter dem Dieselantrieb (14,9 %).

Nach Ansicht von Prof. Stefan Bratzel, Direktor des Center of Automotive Management (CAM), ist die Talsohle bei der Elektromobilität damit aber durchschritten. Er geht für 2025 in einem schwierigen Marktumfeld von einer Steigerung des BEV-Marktanteils auf mindestens 20 Prozent aus. Das begründet er vor allem mit den drohenden CO2-Strafzahlungen: „Die Hersteller und Importeure sind gezwungen, ihren BEV-Anteil zu erhöhen. Sie können sich nicht darauf verlassen, dass gegebenenfalls die Strafzahlungen ausgesetzt oder verschoben werden.“