Mit eher verhaltener Zustimmung reagieren die Kfz-Branchenverbände ZDK, VDA und VDIK auf den von der künftigen Bundesregierung vorgelegten Koalitionsvertrag. Kritik gibt es zu den fehlenden Inhalten bezüglich der angekündigten Kaufanreize für E-Autos.
Die künftige Bundesregierung plant Kaufanreize für Elektroautos. Wie die ausgestaltet sein sollen, lässt der Koalitionsvertrag offen, kritisieren die Branchenverbände ZDK, VDA und VDIK.
Das Regierungsprogramm von CDU/CSU und SPD berge Licht und Schatten für das Kfz-Gewerbe, kommentierte der ZDK die Koalitionsvereinbarung. Die Pläne zur Einführung von Sonderabschreibungen, zum Bürokratieabbau und zur Strompreissenkung wertet der Zentralverband positiv. Kritisch sieht er dagegen die Steuerpläne als nicht weitreichend genug, ebenso die nicht konkreten, aber genannten Kaufanreize für E-Autos, die es geben soll. Der Vertrag enthalte positive Signale für die Wirtschaft. „Im Interesse unserer Kfz-Betriebe im Autohandel und Handwerk erwarten wir aber, dass die neue Koalition nun schnell ins Handeln kommt und die vereinbarten Maßnahmen zügig und konsequent umsetzt“, erklärt ZDK-Präsident Arne Joswig.
Schließlich sei die wirtschaftliche Lage mehr als bedenklich und verlange angesichts weiterer Bedrohungen eine schnelle Umsetzung der angekündigten Erleichterungen. Ganz wichtig dabei seien der flächendeckende Rückbau von Bürokratie und Dokumentationspflichten und eine mittelstandsgerechte Vereinfachung von Normen und Standards sowie vereinfachte Regeln für den Zugang zu Innovationsprogrammen.
Joswig: Abschaffung des Solidaritätszuschlags hätte Entlastung schaffen können
Bei den für Investitionen und Innovationen so wichtigen Steuerfragen springen aus Sicht Joswigs die Koalitionäre von CDU/CSU und SPD jedoch zu kurz. Denn die Pläne für eine Absenkung der Körperschaftssteuer kämen den zahlreichen als Personengesellschaften geführten mittelständischen Familienbetrieben nicht zugute und sollen zudem erst 2028 umgesetzt werden. Joswig: „Eine mittelstandsfreundliche Steuerpolitik ist ein entscheidender Faktor, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe zu stärken. Eine spürbare und einfach umsetzbare Entlastung brächte beispielsweise die Abschaffung des Solidaritätszuschlages. Es ist bedauerlich, dass der Koalition an dieser Stelle der Mut gefehlt hat“, so Joswig.
Insbesondere bei der Umsetzung der angekündigten Kaufanreize fordert der ZDK Tempo, damit Kunden ihre Kaufzurückhaltung aufgeben. Sie benötigen schnell eine verlässliche Entscheidungsgrundlage.
Weil reine Elektrofahrzeuge derzeit jedoch noch nicht alle Kundenbedürfnisse abdecken könnten, begrüße der ZDK das Bekenntnis der Koalitionäre zur Technologieoffenheit, insbesondere zur Förderung und zum Regulierungsrahmen für erneuerbare Kraftstoffe. Zum „Verbrenner-Aus“ schweige der Koalitionsvertrag, bedauert der ZDK-Präsident.
Für die Autobranche wichtige Inhalte des Koalitionsvertrages
Konkret geplant sind von der künftigen Bundesregierung eine Senkung der Stromkosten um mindestens 5 Cent pro kWh für Unternehmen und Verbraucher, Sonderabschreibungen für E-Fahrzeuge, ein beschleunigter Ausbau eines flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladenetzes sowie eine Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis zum Jahr 2035.
Die Details, insbesondere zur Ausgestaltung einer E-Förderung, sind noch offen. „Der Hochlauf der Elektromobilität verläuft nach wie vor schleppend, was auf die hohen Stromkosten, mangelnde Ladeinfrastruktur und hohe Anschaffungspreise zurückzuführen ist“, so Joswig. Eine intelligente Förderpolitik zusammen mit niedrigeren Strompreisen könne den Hochlauf dieser Technologie auf ein breiteres, tragfähiges Fundament heben. Wie dies ausgestaltet sein könne, habe der ZDK in seinem Vorschlag zu einer degressiven Förderung von Neu- und Gebrauchtwagen der Politik vorgelegt.
VDA: Viele Finanzierungsvorbehalte
Zustimmung und Kritik gibt es auch vom VDA. „Das Programm von Union und SPD setzt erste wichtige und richtige Akzente, bleibt in einigen Bereichen allerdings auch hinter den dringenden Notwendigkeiten zurück – insbesondere die Finanzierungsvorbehalte, die sich an vielen Stellen durch den Koalitionsvertrag ziehen, lassen viele Fragen offen“, sagt VDA-Präsidentin Hildegard Müller.
Positiv sei das Bekenntnis der künftigen Bundesregierung zum Auto sowie bei der Förderung von E-Autos auf steuerliche Anreize zu setzen, ebenso wie die Ankündigung, den Ausbau der Lade- und H2-Tankinfrastruktur sowohl für Pkw als auch für Nutzfahrzeuge voranzutreiben. Jedoch bestehe hier noch Konkretisierungsbedarf, ebenso wie bei der Ankündigung von Kaufanreizen.
Der beschlossene Einstieg in eine Unternehmenssteuerreform sei zwar ein wichtiges Signal, bliebe mit dem Beginn erst ab 2028 sowie der unveränderten Beibehaltung des Solidaritätszuschlags aber hinter den dringenden Erfordernissen für eine unmittelbare Stärkung der steuerlichen Standortfaktoren zurück. Müller: „Wichtig ist jetzt, dass die beabsichtigten Vorhaben schnell und unkompliziert umgesetzt werden, dass die teils vagen Absichtserklärungen mit konkreten Maßnahmen – auch z.B. bei der Reform der Sozialsysteme – unterlegt werden und dass die kommende Bundesregierung damit die Grundlage setzt, eine wirtschaftliche Trendwende und eine entsprechende Aufbruchstimmung zu ermöglichen.“
Stand: 08.12.2025
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VDIK: Keine verlässlichen Rahmenbedingungen erkennbar
Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) hat sich vom Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD mehr konkrete und direkte Impulse für die Elektromobilität erhofft. Der gewünschte Ruck werde nicht unmittelbar einsetzen. Der Koalitionsvertrag sei zu wenig konkret.
„Zwar nennen die Parteien eine Fülle möglicher Fördermaßnahmen zum Hochlauf der Elektromobilität. Doch der VDIK hätte sich deutlich konkretere und quantifizierbare Maßnahmen gewünscht. Hinter den Vorschlägen aus dem Koalitionsvertrag stehen zielführende Absichten, doch zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, ob, wann und in welchem Umfang diese Maßnahmen greifen. Im Ergebnis überführen die unkonkreten Vorschläge Kaufentscheidungen in die Warteschleife“, so VDIK-Präsidentin Imelda Labbé.
Der VDIK begrüßt die beabsichtigte Schaffung von Rahmenbedingungen, wie den beschleunigten Ausbau des flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladenetzes und das Vorziehen der Überprüfung der CO2-Reduktionsziele für schwere Nutzfahrzeuge. Auch die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035 und die Befreiung emissionsfreier Lkw von der Mautpflicht über das Jahr 2026 hinaus sowie die Förderung von Plug-in-Hybrid-Technologie (PHEVs) seien zu befürworten. Doch für die Antriebswende reiche das nicht.
„Die zukünftigen Regierungsparteien lassen offen, wie langfristige und stabile Rahmenbedingungen konkret aussehen könnten, und bleiben einen verbindlichen Transformationsplan schuldig. Bei der Senkung der Strompreise um fünf Cent pro kWh ohne einen klaren Zeithorizont geht der Koalitionsvertrag nicht über den ursprünglichen Vorschlag hinaus. Damit bleibt der Strompreis in Deutschland überproportional hoch. Gerade die Bezahlbarkeit wird aber am Ende darüber entscheiden, ob Verbraucherinnen und Verbraucher so schnell wie möglich auf klimaneutrale Antriebe umsteigen können und wollen“, so Labbé weiter.