Arbeitssicherheit Neue Regeln zur Fahrzeuginstandhaltung

Von Dipl.-Ing. (FH) Jan Rosenow 5 min Lesedauer

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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ein überarbeitetes Regelwerk zur Fahrzeuginstandhaltung veröffentlicht. Es enthält unter anderem konkrete Präventionsmaßnahmen, die Unternehmer in ihren Betrieben umsetzen sollten.

Wer eine Werkstatt komplett neu baut (hier Senger in Oberursel), der sollte von Anfang an die Arbeitssicherheit in den Mittelpunkt stellen.(Bild:  Rosenow – VCG)
Wer eine Werkstatt komplett neu baut (hier Senger in Oberursel), der sollte von Anfang an die Arbeitssicherheit in den Mittelpunkt stellen.
(Bild: Rosenow – VCG)

Kfz-Unternehmer sind für die Risikobeurteilung und den Arbeitsschutz in ihren Betrieben verantwortlich. Wenn neue Fahrzeugtechnologien eingeführt werden, sollten die Verantwortlichen diese in ihre Gefährdungsanalyse mit einbeziehen. Eine gute Grundlage dafür ist die überarbeitete DGUV-Regel 109-009 „Fahrzeuginstandhaltung“, die die Berufsgenossenschaft Holz und Metall im März veröffentlicht hat.

Der Begriff Instandhaltung umfasst dabei die Instandsetzung, Inspektion und Wartung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen. Das Regelwerk spiegelt den anerkannten Stand der Technik wider und enthält konkrete Präventionsmaßnahmen, Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, die bei der Instandhaltung, Restaurierung und Demontage von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen wichtig sind. Außerdem gibt es Hinweise für die Auswahl, Bereitstellung und Verwendung der dafür benutzten Anlagen und Einrichtungen, zum Beispiel Arbeitsmittel wie kraftbetätigte Fahrzeug-Hebebühnen.