Erfolgreich gegen Abmahnwelle

Von Andreas Wehner

Anbieter zum Thema

Die Kfz-Innung Schwaben hat sich zusammen mit dem Landesverband Bayern erfolgreich gegen eine Abmahnaktion in Zusammenhang mit der Pkw-EnVKV zur Wehr gesetzt.

(Foto:  Archiv)
(Foto: Archiv)

Die Kfz-Innung Schwaben hat sich zusammen mit dem Kfz-Landesverband Bayern erfolgreich gegen eine Abmahnaktion zur Wehr gesetzt. Wie die Geschäftsführerin der Innung, Petra Brandl, am Freitag mitteilte, habe der abmahnende Rechtsanwalt nach dem Einschreiten des bayerischen Kfz-Gewerbes erklärt, dass aus den angelaufenen Abmahnungen keinerlei Rechte geltend gemacht würden.

Den Angaben zufolge hatte ein Offenbacher Anwalt im Auftrag einer Aschaffenburger Autovermittlung vermutlich mehrere hundert Abmahnungen an Autohäuser wegen des Verstoßes gegen die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) verschickt. Dabei sei ein „pauschaler Einigungsbetrag“ von 500 Euro in Rechnung gestellt worden.

Der Verband zweifelte die Rechtmäßigkeit der Aktion an. Zudem könnten die Abmahnungen auf Grund der hohen Zahl rechtsmissbräuchlich gewesen sein, heißt es in der Mitteilung. Diese Einschätzung habe man dem Rechtsanwalt mitgeteilt, worauf dieser erklärte, auf die Geltendmachung von Rechten zu verzichten.

Die Innung Schwaben weist darauf hin, dass Kfz-Betriebe sich bei jeder Abmahnung an ihre Innung beziehungsweise den Verband wenden sollten, bevor sie eine Unterlassungserklärung unterzeichneten. Gleichzeitig empfehle es sich, sich an die strikte Auslegung der Pkw-EnVKV zu halten.

(ID:33204290)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung