Bürokratieentlastungsgesetz
„Die große Trendwende bleibt aus“
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Es wurde viel von der Politik versprochen, doch effektiv gebessert hat sich für die Unternehmen kaum etwas. Für die Kfz-Betriebe braucht es dringend weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Entlastung, fordert ZDK-Präsident Thomas Peckruhn.
Herr Peckruhn, seit Jahren verspricht die Politik für Bürokratieentlastung. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde im Januar bereits verabschiedet. Was ist seither für die Kfz-Betriebe tatsächlich umgesetzt worden – und was nicht?
Thomas Peckruhn: Seit der Verabschiedung des BEG IV gab es für unsere Betriebe wenige direkte Erleichterungen. Besonders positiv war die Abschaffung der Doppelprüfung für Druckfedermanometer im Rahmen der Sicherheitsprüfung. Die Pflicht zur wiederkehrenden Eichung entfiel, wodurch die 3.250 anerkannten SP-Werkstätten jährlich um etwa eine halbe Million Euro entlastet werden. Weitere Änderungen wie die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege auf acht Jahre und die Einführung der Textform statt Schriftform im Nachweisgesetz helfen vor allem bei digitalen Arbeitsverträgen – sind aber weniger spezifisch für das Kfz-Gewerbe.
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