Kreislaufwirtschaft EU gibt Weg für runderneuerte Reifen frei

Von Malika Matkarimova 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Fehlende Labelwerte sind kein Ausschlusskriterium: Die EU-Kommission hat auf Anfrage des BRV bestätigt, dass runderneuerte Reifen die Taxonomie-Kriterien erfüllen. Eine entsprechende Stellungnahme steht BRV-Mitgliedern zur Verfügung.

Dank der Bemühungen des BRV gilt nun auch für runderneuerte Lkw-Reifen das Siegel der Nachhaltigkeit.(Bild:  Rigdon)
Dank der Bemühungen des BRV gilt nun auch für runderneuerte Lkw-Reifen das Siegel der Nachhaltigkeit.
(Bild: Rigdon)

Nach Jahren der Unsicherheit gibt es nun endlich eine definitive Antwort aus Brüssel: Runderneuerte Lkw-/Bus-Reifen, lange vernachlässigt im Zusammenspiel mit der „Taxonomie-Grundverordnung“ VO (EU) 2020/852, erhalten offiziell grünes Licht. Die Europäische Union hat bestätigt, dass diese aufbereiteten Reifen, die einen wesentlichen Beitrag zur Ressourcenschonung leisten, als taxonomiekonform gelten, teilt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) mit.

Bislang fehlten runderneuerten Reifen die nötigen EU-Label, um als nachhaltig zu gelten, was viele Unternehmen davon abhielt, sie zu verwenden. Eine neue delegierte Verordnung der EU, (EU) 2023/2486, schafft nun Klarheit: Runderneuerte Reifen sind von der Label-Pflicht ausgenommen, solange sie zur Kreislaufwirtschaft beitragen und Umweltverschmutzung vermeiden helfen. Damit werden sie als taxonomiekonform anerkannt.

Um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, haben der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) und internationale Verband Bipaver eine schriftliche Stellungnahme der EU-Kommission eingeholt, die diese Auslegung nun offiziell bestätigt. Diese offizielle Bestätigung liegt nun vor und ist den Mitgliedern des BRV im Servicebereich zugänglich. Unternehmen können somit den Einsatz von runderneuerten Reifen absichern und ihre Nachhaltigkeitsziele weiterhin erreichen.

(ID:50438230)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung