EuGH-Thermofensterentscheidung Experte: „Alle sind blamiert“

Quelle: ampnet

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Nach Ansicht des Motorenexperten Prof. Thomas Koch bringt die jüngste EuGH-Entscheidung in Sachen Thermofenster die Aufarbeitung der Dieselaffäre keinen Schritt weiter. Es handle sich um ein reines „Altlastenthema“.

Prof. Thomas Koch leitet seit 2013 das Institut für Kolbenmaschinen am Karlsruher Institut für Technologie. (Bild:  KIT)
Prof. Thomas Koch leitet seit 2013 das Institut für Kolbenmaschinen am Karlsruher Institut für Technologie.
(Bild: KIT)

Diese Woche hat der Europäische Gerichtshof im Kontext einer Klage am Verwaltungsgericht Schleswig ein Urteil veröffentlicht, wonach es neue Klagebefugnisse für den Verein Deutsche Umwelthilfe gegen ältere Dieselfahrzeuge gibt, die ein so genanntes Thermofenster verwenden. Diese Fahrzeuge emittieren beispielsweise bei fünf Grad Umgebungstemperatur mehr Stickoxidemissionen NOx als bei 20 Grad.

Doch was bedeutet dieses Urteil in der Praxis? Wir sprachen darüber mit Prof. Thomas Koch vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Er war gemeinsam mit Prof. Christian Beidl aus Darmstadt und Prof. Hermann Rottengruber aus Magdeburg Gutachter zum Thema „Thermofenster“; dieses Gutachten wurde vor nationalen Gerichten und auch dem EuGH genutzt.

Redaktion: Professor Koch, können Sie kurz erläutern, was ein Thermofenster ist?

Thomas Koch: Fast alle alten Dieselfahrzeuge aller Hersteller, insbesondere der Emissionsstufe Euro 5, verfügen über temperaturabhängige Emissionsregelsysteme, wofür der Begriff Thermofenster geschaffen wurde. Ohne diese Thermofenster würde bei dem damaligen Technologiestand zum Beispiel die Gefahr eines unkontrollierten Partikelfilterverhaltens mit der Gefahr bis hin zum Fahrzeugbrand drohen oder es könnte aufgrund zu großer Wassermengen im Ansaugsystem bei einem Überholvorgang ein plötzlicher Fahrzeugstillstand resultieren. Es wäre also gefährlich, Fahrzeuge ohne Thermofenster zu fahren. Zudem wären die emissionsrelevanten Bauteile der Abgasrückführung – wohlgemerkt, bei diesem Technologiestand – nicht mehr verlässlich beherrschbar und würden unkontrolliert Schaden nehmen.

Was bedeutet es, dass jetzt gegen die Thermofenster geklagt werden darf?

Formal darf jetzt gegen die Genehmigung von Updates für ältere Dieselfahrzeuge, die ein Thermofenster nutzen, die also bei niedrigen Temperaturen mehr Stickoxide emittieren als bei höheren Temperaturen, geklagt werden. Neben der generellen Befugnis zur Klage ging es bei dem jetzigen Urteil aber auch noch einmal um die juristische Bewertung des Thermofensters. Hierbei orientiert sich der EuGH aber im Kern an seinem Urteil vom 14. Juli 2022. Das neue Urteil liest sich wie eine Zusammenfassung der alten Ausführungen vom Juli. Und damals wurde vom Gericht nachgeholt, was der Gesetzgeber einfach versäumt hatte, nämlich die Definition realistischer Grenzwerte.

Sind Thermofenster überhaupt erlaubt?

Ob ein konkretes Thermofenster zulässig ist, wird nicht auf europäischer, sondern auf nationaler Ebene entscheiden. Und die Rechtsprechung von mehreren Senaten des Bundesgerichtshofes, also des höchsten Zivilgerichts in Deutschland, ist eindeutig und einheitlich: Thermofenster an sich stellen keine sittenwidrige Schädigungshandlung dar. Auch aus Sicht des Kraftfahrt-Bundesamtes dienen Thermofenster typischerweise der Vermeidung von plötzlichen und außergewöhnlichen Motorschäden und sind regulatorisch zulässig. So hat sich das KBA immer wieder, zuletzt im Juli, geäußert. Es würde mich wundern, wenn angesichts dieser eindeutigen höchstrichterlichen Bewertung nun generell eine erfolgreiche Klage gegen Thermofenster geführt werden kann. Modernste Dieselmotoren erfüllen mindestens bis minus sieben Grad und auch darunter strengste Emissionsvorschriften, die Softwareupdates von älteren Euro-5-Dieseln ermöglichen immerhin bis circa zehn Grad Celsius geringstmögliche NOx-Emissionen. Dies erfüllt die Anforderungen des EuGH an diese Technologiestufe.

Wie passt das zur Verfolgung der Dieselaffäre?

Hier muss man die Themen strikt trennen. Die ursprünglich im Volkswagen-Konzern angewandte Prüfstanderkennung, die in der Realität andere Softwarefunktionen aktiviert als auf dem Prüfstand, also diese so genannte Umschaltlogik, war zu keinem Zeitpunkt erlaubt. Und dies musste Volkswagen durch Software-Updates, die intensiv durch das KBA geprüft wurden, überarbeiten. Dieser Schritt war unabdingbar. Das Thermofenster ist aber etwas ganz anderes. Diese Prüfstandserkennung mit Umschaltlogik hat nichts mit einem Thermofenster zu tun. Das Thermofenster bildet physikalisch-chemische Prozesse und Notwendigkeiten ab.

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