Ein wenig Cannabis im Blut ist für Autofahrer legal – und gleichzeitig auch Alkohol. Diesen Mischkonsum sehen Unfallforscher kritisch. Überhaupt sehen sie Handlungsbedarf. Diskutiert wird das Thema auf dem Verkehrsgerichtstag.
Cannabis am Steuer ist ein Stück weit legal, aber risikobehaftet. Fachleute fordern eine Neubewertung.
Die Regelungen für Cannabis im Verkehr sollten nach Ansichten von Fachleuten nachgeschärft werden. Unter anderem mit Blick auf Mischkonsum mit Alkohol oder Menschen mit Missbrauchsproblemen seien die Regeln zu locker. Das beeinträchtige auch die Verkehrssicherheit.
„Das Thema Mischkonsum ist bisher unter dem Radar", sagte etwa die Leiterin der Unfallforschung der Versicherer, Kirstin Zeidler. Aktuell ist es erlaubt, mit weniger als 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut sowie weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut Auto zu fahren – sofern der Straßenverkehr nicht anderweitig gefährdet wird, teilte das Bundesverkehrsministerium mit. Dabei habe Mischkonsum bereits in geringem Ausmaß Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit, warnte Zeidler. Und: „2022 lag bei jedem zweiten tödlichen Unfall unter Drogeneinfluss Mischkonsum vor.“
Die Erlaubnis für den begrenzten Mischkonsum müsse daher gestrichen werden. Zudem brauche es mehr Aufklärung zu dem Thema sowie genauere Schnelltests, die den genauen THC-Wert im Blut bestimmen und nicht nur dessen Anwesenheit.
Cannabis im Verkehr: derzeitige Regelungen
Vom 29. Januar an wollen Fachleute beim Verkehrsgerichtstag in Goslar über das Thema Cannabis im Verkehr sprechen und dabei auch eine erste Bilanz der neuen Regelungen ziehen. „Erstmals seit der Teillegalisierung kommen verschiedene Fachleute in größerer Runde zusammen“, sagte der Verkehrspräsident des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) Gerhard Hillebrand. Der dreitägige Kongress zählt jedes Jahr zu den wichtigsten Treffen von Verkehrssicherheits- und Verkehrsrechtsexperten in Deutschland und endet mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.
Nach der begrenzten Freigabe von Cannabis für Volljährige am 1. April wurden im Sommer auch die Verkehrsregeln angepasst. Seitdem gilt: Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr je Milliliter Blut unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Wer zusätzlich Alkohol getrunken hat, muss mit einer höheren Geldstrafe rechnen. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger gilt wie beim Alkohol eine Null-Toleranz-Regelung. Bei Menschen, die Gefahrgut oder Menschen befördern, fehle eine solche Regelung, kritisierte die Gewerkschaft der Polizei (GdP).
Psychologin: Führerscheinentzug bei erstem Verstoß ermöglichen
Die Psychologin Yvonne Muffert von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie berichtete, dass der Führerschein in der Regel erst beim zweiten Verstoß entzogen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werde. Beim ersten Verstoß sei das nur bei anderweitigen Auffälligkeiten möglich. Weil die nicht ausreichend definiert seien, kämen Ersttäter für gewöhnlich mit der symbolischen Gelben Karte davon.
Menschen mit Missbrauchsproblemen oder gar Drogenabhängige seien damit weiterhin im Straßenverkehr unterwegs. Muffert fordert klare Handlungsanweisungen, um Menschen direkt beim ersten Drogenverstoß aus dem Verkehr ziehen und eine MPU anordnen zu können. Neben dem THC-Wert müssten etwa auch Mischkonsum oder Begleitumstände berücksichtigt werden, meint Unfallforscherin Zeidler.
Die MPU diene schließlich nicht nur der Verkehrssicherheit, sondern auch den Betroffenen. „Der Führerscheinentzug ist für viele ein Anstoß, sich mit den eigenen Problemen auseinanderzusetzen“, so Zeidler. Für die MPU selbst brauche es zudem neue Beurteilungsvorgaben, fordert ADAC-Verkehrsrechtler Hillebrand, der auch für den Deutschen Anwaltverein aktiv ist. Die bisherigen Anweisungen seien mit Blick auf Cannabis-Konsumenten veraltet, kritisierten Hillebrand und Muffert.
Unfallforscher: Grenzwert komplett streichen
Noch weiter geht Siegfried Brockmann, Geschäftsführer für Verkehrssicherheit und Unfallforschung bei der Björn Steiger Stiftung. Er fordert den 3,5-Nanogramm-Grenzwert komplett zu streichen. Zwar sei der aus wissenschaftlicher Sicht in Ordnung. Da sich Cannabis im Körper aber deutlich weniger linear abbaue als etwa Alkohol, sei die Fahrtüchtigkeit viel schwieriger einzuschätzen. Auch Psychologin Muffert wies auf dieses Risiko hin.
Bilanzierende Zahlen zu den neuen Cannabis-Regeln sind bisher rar. Laut einer Umfrage der Björn Steiger Stiftung unter Menschen in Sachsen und Niedersachsen hat sich deren Konsumverhalten zwischen Frühjahr und Winter 2024 auch kaum verändert.
Stand: 08.12.2025
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Automobilclubs mit ähnlichen Forderungen
Bessere Schnelltests fordern der Automobilclub von Deutschland, die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und die GdP. Aus Erhebungen vor der Teillegalisierung wisse man, dass in etwa 20 Prozent der Fälle der aktuelle THC-Grenzwert nicht überschritten werde, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Michael Mertens. Auch diese Menschen müssten derzeit aber wegen zu ungenauer Tests Blutproben abgeben.
Der ADAC will zudem mehr Aufklärung für Fahranfänger, der Auto Club Europa mehr Schulungen für Polizeibeamte. Zudem müsse Fahren unter Cannabis-Einfluss in der Verkehrsunfallstatistik einzeln erfasst werden, kritisierte die DPolG. Bisher werden alle illegalen Drogen sowie Cannabis zusammengefasst. Auch Mischkonsum werde nicht erfasst.