Nfz-Kontrollgeräte Fahrtenschreiber: Stichtag 18. August

Von Steffen Dominsky 1 min Lesedauer

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Die letzte Welle der Umrüstung digitaler Kontrollgeräte in Nutzfahrzeugen geht ihrem Ende entgegen: Bis zum genannten Stichtag müssen auch die Fahrzeuge mit digitalen Fahrtenschreibern der Version 1 auf Version 2 umgerüstet sein.

Bis zum 18. August müssen auch die Fahrtenschreiber der Version 1 (2. Generation) auf Version 2 umgerüstet werden, wenn das Fahrzeug grenzüberschreitend im Einsatz ist.(Bild: ©  M. Perfectti - stock.adobe.com)
Bis zum 18. August müssen auch die Fahrtenschreiber der Version 1 (2. Generation) auf Version 2 umgerüstet werden, wenn das Fahrzeug grenzüberschreitend im Einsatz ist.
(Bild: © M. Perfectti - stock.adobe.com)

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) weist in einem aktuellen Rundschreiben darauf hin, dass zum 18. August die Frist ausläuft, bis zu der auch jene Nutzfahrzeuge über die neueste Version intelligenter, digitaler Kontrollgeräte (GEN2 V2) verfügen müssen, die bislang mit der Vorgängerversion (GEN2 V1) ausgestattet waren. Die entsprechende EU-Verordnung 2020/1054 gilt für sämtliche gewerblich genutzte Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat ihrer Zulassung betrieben werden, d. h. grenzüberschreitend zum Einsatz kommen.

Für Fahrzeuge, die bislang noch mit einem analogen oder einem nicht intelligenten digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet waren, war der entsprechende Stichtag der 31.12.2024. Bis dahin mussten diese auf die Version 2 geupdated werden. Gemäß der Durchführungsverordnung (EU 2021/1228) müssen sämtliche seit dem 21.8.2023 neu zugelassenen Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen bereits ab Werk mit intelligenten Tachographen der zweiten Version ausgestattet sein.

Da eine Nachrüstung im Rahmen der turnusmäßigen Fahrtenschreiberprüfung aufgrund der verbleibenden Zeit in einigen Fällen nicht mehr möglich ist, empfiehlt der ZDK Flottenbetreibern und Nutzfahrzeugbesitzern, die Umrüstung zeitnah und in Abstimmung mit den zuständigen Einbaubetrieben bzw. Werkstätten zu planen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Nfz-Betriebe sollten vor dem Hintergrund der mittlerweile gesicherten Verfügbarkeit des Fahrtenschreiber GEN2 V2 gezielt auf die bevorstehende Frist und die Notwendigkeit der Umrüstung hinweisen, so der Verband.

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