Mazda-Rückruf Fehlerhafte Einparkhilfe

Von Niko Ganzer 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Das zuständige Steuergerät muss neu programmiert werden, um die Hinderniserkennung wieder zu gewährleisten. In Deutschland gilt dies für rund 1.700 MX-5.

Zahlreiche Mazda MX-5 müssen hierzulande bei den Vertragswerkstätten vorgefahren werden.(Bild:  Rosenow – VCG)
Zahlreiche Mazda MX-5 müssen hierzulande bei den Vertragswerkstätten vorgefahren werden.
(Bild: Rosenow – VCG)

Wegen erhöhter Unfallgefahr beim Rückwärtsfahren ruft Mazda weltweit über 15.000 Einheiten des MX-5 zurück, davon 5.129 in Europa und 1.669 in Deutschland. „Das Vorhandensein eines Hindernisses und der Abstand zum Hindernis werden möglicherweise nicht ordnungsgemäß durch eine Anzeige auf dem Bildschirm oder ein akustisches Signal angezeigt“, teilte Mazda Motors Deutschland (MMD) schriftlich mit. Zudem könne die rückwärtige Erkennung des Notbremsassistenten (SBS) Probleme bereiten. Neben Anzeige und Warnton sei hier auch die Bremssteuerung beeinträchtigt.

Eine Neuprogrammierung des Steuergeräts der Einparkhilfe soll Abhilfe schaffen. Sie dauert etwa 20 Minuten und ist für Roadster aus dem Produktionszeitraum 28. November 2023 bis 20. September 2024 vorgesehen (FIN-Bereich: JMZND **** 00 700004 bis -705927). „Die Halter der betroffenen Fahrzeuge werden vom Kraftfahrt-Bundesamt angeschrieben und gebeten, sich zur Durchführung der erforderlichen Maßnahme an einen Mazda-Servicepartner zu wenden“, hieß es in der MMD-Mitteilung. Angekündigt ist dies für den März. Die interne Rückrufkennung lautet „AS001A“.

(ID:50334174)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung