Flüssiggasprüfung G 607 – endlich neu geregelt

Von Steffen Dominsky 2 min Lesedauer

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Eine nicht nur gefühlte Ewigkeit hat es gedauert, doch nun ist sie endlich da: die Neuregelung der Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen gemäß Arbeitsblatt G 607.

Ab kommendem Jahr wird die Gasprüfung G 607 endlich wieder verbindlich vorgeschrieben – in Form des neuen § 60 StVZO.(Bild:  ZKF)
Ab kommendem Jahr wird die Gasprüfung G 607 endlich wieder verbindlich vorgeschrieben – in Form des neuen § 60 StVZO.
(Bild: ZKF)

Lange Zeit verhielt sie sich wie Schweizer Käse beim Fondue: Sie zog sich. Gemeint ist die Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen gemäß Arbeitsblatt G 607 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), im Volksmund schlicht „G 607“ genannt. Wie hier beziehungsweise hier berichtet, hatte Vater Staat die seit Jahrzehnten obligatorische Gasprüfung vor allem bei Wohnmobilen, aber auch Wohnwagen, am 12. Oktober 2018 in die Anlage VIII/VIIIA des § 29 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) aufgenommen, um sie nur gut ein Jahr später am 31. Dezember 2019 (siehe Verkehrsblatt 24/2019 Nr. 176) erst auszusetzen und sie schließlich mit Veröffentlichung des Verkehrsblatt 24/2021 Nr. 242 komplett zu streichen.

Seitdem herrschte Verwirrung und Verunsicherung bei allen Beteiligten: Ist die G 607 immer noch Pflicht oder nicht? Eine Antwort auf die eminent wichtige Frage wollten die Verantwortlichen bereits bis zum April 2022 geben – taten es aber nicht. Auch nicht bis zum April 2023 und ebenso wenig bis zum April 2024. Doch nun ist sie endlich da, die „Klarheit“, sprich eine verbindliche Lösung für das Vorschriftenvakuum der letzten fünf Jahre.

Diese hört auf den Namen „neuer Paragraf 60 StVZO“ und besagt: Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen. Darauf weist der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) in einer aktuellen Stellungnahme hin. Wer bislang keine gültige Gasprüfung vorweisen kann, hat bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese nachzuholen. Ab dann ist der neue Paragraph 60 „Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ anzuwenden. „Mit der Aufnahme der Gasprüfung in die StVZO gibt es eine neue Rechtsgrundlage für die Prüfung von Flüssiggasanlagen“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim DVFG, und ergänzt: „Diese eigenständige Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Anerkannte Sachkundige, also auch unabhängige Prüfer, können sie wie bisher und mit den gewohnten Prüfmitteln vornehmen.“

Wer die neu eingeführte Prüfpflicht der Flüssiggasanlage seines Wohnmobils oder Wohnwagens nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als zwei bis zu vier Monaten), 25 Euro (bei mehr als vier bis zu acht Monaten) und 60 Euro (bei mehr als acht Monaten). Bei der Gasprüfung prüft ein anerkannter Sachkundiger die gesamte Gasanlage auf ihre einwandfreie Funktion. Eine G-607-Prüfung hat eine Gültigkeit von 24 Monaten, anschließend muss sie wiederholt werden. Einen anerkannten Sachkundigen für die Gasprüfung finden Camper beispielsweise über die Website https://g607.de/liste/

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