Wo kann der Partikelfilter eingebaut werden?
Ein Partikelfilter kann in allen Werkstätten nachträglich eingebaut werden, die berechtigt sind, Abgasuntersuchungen (AU) durchzuführen. Die Werkstätten bestätigen bei Pkw die Umrüstung mit einer Abnahmebescheinigung gemäß Anhang V zur Anlage XXVI Straßenverkehrszulassungsordnung bzw. bei Nutzfahrzeugen mit einer Abnahmebescheinigung gemäß Anhang IV zur Anlage XXVII Straßenverkehrszulassungsordnung. Die jeweilige Bescheinigung muss bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden, um den nachträglichen Einbau eintragen zu lassen. Wenn eine andere Stelle den Einbau des Partikelfilters vorgenommen hat, muss die Abnahme von einem Kfz-Sachverständigen, z. B. von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, einem Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem Prüfingenieur vorgenommen und bescheinigt werden.
Wie muss der Einbau des Partikelfilters nachgewiesen werden?
Der Einbau des Partikelfilters muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Feld 22 „Bemerkungen und Ausnahmen“ von der Zulassungsbehörde eingetragen werden. Hierbei ist unbedingt auch das Datum des Einbaus von der Zulassungsstelle in die Bescheinigung einzutragen.
Wo erhalte ich weitere Informationen zum Förderprogramm?
Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie auf der Internetseite des Bafa sowie über die telefonische Hotline unter 06196-908471. Die Hotline ist von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 bis 15:00 Uhr besetzt.
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